Zeitspende für den Kollegen

In Frankreich ist nun die Übertragung von Urlaubstagen an Eltern schwer kranker Kinder erlaubt

  • Andrea Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: 3 Min.
Ab sofort ist es in Frankreich möglich, Urlaubstage auf einen Arbeitskollegen zu übertragen, damit der sich ohne allzu große Geldsorgen um sein schwer krankes Kind kümmern kann.

Als ihr damals neunjähriger Sohn Mathys 2009 schwer an Leberkrebs erkrankte, wünschten seine Eltern Christophe und Lidye vor allem eins: so viel Zeit wie möglich mit ihrem Kind zu verbringen. Angesichts dieser Situation bekamen beide Eltern einen längeren Krankenurlaub verschrieben. Nachdem dieser abgelaufen war, erhielt die Mutter einen Sonderurlaub, der es ermöglicht, einem kranken Kind 310 Tage zur Seite zu stehen und in dieser Zeitspanne monatlich 800 Euro zu erhalten. Der Sonderurlaub ist jedoch nur für ein Elternteil möglich.

Nachdem klar wurde, dass Mathys keine Chancen mehr auf Heilung hatte, war es für den Vater unvorstellbar, diese kostbaren letzten Monate nicht an der Seite seines Sohns zu verbringen. Als er alle Urlaubstage aufgebraucht hatte, ließ er sich mangels anderer Lösungen nacheinander mehrere Krankenurlaube verschreiben. Doch dann klopfte ihm die staatliche Krankenkasse auf die Finger und drängte ihn dazu, seine Arbeit wieder aufzunehmen.

Den Kollegen ging Christophes Situation sehr nahe. Sie organisierten spontan eine Art gemeinsame Kasse und gaben insgesamt 170 eigene Ruhetage ab. Die Firmenleitung war über diese ungewöhnliche Solidaritätsbereitschaft überrascht und genehmigte die Übertragung der Urlaubstage unter Kollegen. Auf diese Weise konnten sich beide Eltern bis zum Tod des Sohns Ende 2009 ganz auf ihn konzentrieren.

Etwa 1500 Familien sind in Frankreich derzeit in einer vergleichbaren Situation. Einige große Privatunternehmen haben die Möglichkeit der Ruhetagsspende bereits in ihre Kollektivvereinbarung aufgenommen, doch im öffentlichen Sektor war dies mangels gesetzlicher Grundlage bisher nicht möglich.

Ende April hat der französische Senat, die zweite Kammer des Parlaments, nun einen Gesetzesentwurf angenommen, der es Arbeitnehmern ermöglicht, einen Teil ihrer Ruhetage einem Kollegen zu spenden. Der Text war 2012 bereits von der Nationalversammlung, der ersten Kammer des Parlaments, angenommen worden. Die Urlaubsspende muss anonym, kostenlos und freiwillig sein. Ausschließlich die Eltern von schwer kranken oder bei einem Unfall schwer verletzten Kindern unter 20 Jahren können diese Zeitspenden erhalten. Dabei kann es sich um gewöhnliche bezahlte Urlaubstage, um Zusatzurlaub oder um Ausgleichsruhetage für Mehrarbeit handeln. Einzige Bedingung ist, dass der solidarische Arbeitnehmer für sich selbst mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr bewahrt.

Kritik gibt es jedoch nicht nur wegen der praktischen Anwendungsschwierigkeiten dieser Regelung, sondern vor allem wegen der sozialen Ungleichheiten, die sie zwischen den Arbeitnehmern zu schaffen oder auszubauen droht. Bei der Abstimmung im Senat haben die Kommunisten und die anderen Abgeordneten der Linksfront gegen das Gesetz gestimmt. Es sei nicht die Aufgabe des Einzelnen, die Lücken zu füllen, die der Staat ignoriert.

Für Roland Muzeau, Sprecher der Fraktion der Linksfront in der Nationalversammlung, wäre es sinnvoller gewesen, die bereits bestehenden Angebote auszubauen, und für ihre Finanzierung die Arbeitgeber zur Kasse zu bitten, »anstatt die Arbeitnehmer damit zu beauftragen, ihre Probleme unter sich aufzuteilen«. Die Sozialisten enthielten sich. Der ihrer Partei angehörende Arbeitsminister François Rebsamen äußerte »starke Bedenken«, und pochte auf die Tatsache, dass die »Ruhetage dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer« dienen und »weder ein Kapital noch ein Vermögen sind«.

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