Sozialrecht als Abwehrrecht

Fabian Lambeck über das Gutachten für den Europäischen Gerichtshof zu Sozialleistungen für EU-Bürger

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 1 Min.

Seit Monaten streitet die Republik über Sozialleistungen für Zuwanderer. Die CSU hat das Thema ganz oben auf ihre Agenda gesetzt und zog unter dem Motto »Wer betrügt, der fliegt« in den Wahlkampf. Dabei betont die Bundesagentur für Arbeit immer wieder, dass es eine massenhafte Einwanderung in die bundesdeutschen Sozialsysteme nicht gibt. Davor steht auch das hiesige Sozialrecht. Wer als EU-Bürger lange in der Bundesrepublik gearbeitet hat, erhält im Falle eines Jobverlustes für begrenzte Zeit Sozialleistungen. Das ist fair. Schließlich zahlt er genauso in die Sozialkassen wie alle anderen Arbeitnehmer. Wer aber einfach so nach Deutschland einreist, hat in den ersten drei Monaten keinen Anspruch auf Hartz IV. Später wird geprüft, ob der Bürger zum Zweck der Arbeitssuche ins Land gekommen ist.

Das Gutachten für den Europäischen Gerichtshof hat an dieser Praxis nichts auszusetzen. Im Gegenteil: Generalanwalt Wathelet interpretiert das Sozialrecht als Abwehrrecht gegen »Sozialtourismus«. Welche Folgen das hat, wird sich zeigen. Allerdings zeichnet sich bereits ab, was dem späteren Urteil des EuGH folgen wird: eben jene pauschale Ablehnung von Anträgen, die die EU-Kommission vor kurzem noch so kritisierte.

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