Kontrolle ist besser

Der gesetzliche Mindestlohn ist 100 Tage alt - und sorgt weiter für Streit

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Es könne doch nicht so schwer sein, die Arbeitszeiten der Beschäftigten zu dokumentieren, um den Missbrauch des Mindestlohns einzudämmen, sagen die Befürworter der am 1. Januar dieses Jahres eingeführten gesetzlichen Lohnuntergrenze. Einspruch kommt sofort von den Gegnern aus der Union, die auf die Arbeitsbelastung der Unternehmer verweisen. Noch immer ist der Mindestlohn ein Politikum, auch 100 Tage nach dessen Einführung.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erteilte der Forderung nach Änderungen an dem Gesetz am Donnerstag erneut eine Abfuhr. Sie sieht in der Dokumentationspflicht kein Bürokratiemonster, wie es die Kritiker darstellen. Die Gewerkschaften stimmen ihr zu. Ver.di-Chef Frank Bsirske hält die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit für unverzichtbar, um die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren zu können.

Dafür zuständig ist der Zoll. Die dort ansässige Finanzkontrolle für Schwarzarbeit (FKS) wurde mit der Mindestlohn-Kontrolle beauftragt. Inzwischen haben nicht wenige Finanzpolizisten aber das Gefühl, »pünktlich zur Einführung« des gesetzlichen Mindestlohns von ihrem Dienstherrn, dem Bundesfinanzministerium, kaltgestellt worden zu sein, wie FKS-Beamte gegenüber »nd« äußerten. Seit einer behördeninternen Umstrukturierung im vergangenen Oktober seien viele Zoll-Fahnder an den Schreibtisch gebunden und fühlten sich ausgebremst, Vor-Ort-Kontrollen würden kaum noch durchgeführt, erklärten sie.

Verwunderlich sind die Vorwürfe nicht. Bereits vor der Einführung des Mindestlohns am 1. Januar unterstellten die Gewerkschaften Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), es mit der Kontrolle des Mindestlohns wohl nicht so ernst nehmen zu wollen. nd

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