Auf eigene Faust

Rechtlich bewegen sich Fluchthelfer aus Mitgefühl in einer Grauzone - sie tun es trotzdem, weil es sein muss

Auf dem Rücksitz transportieren sie Flüchtlinge in den Norden, nicht für Geld, sondern allein aus Menschlichkeit oder als politisches Statement. Legal ist diese Fluchthilfe nicht. Aber legitim.

Sie hielt es vor dem Fernseher nicht mehr aus, setzte sich allein in ihr Auto und fuhr von Wien nach Budapest. Über Nacht hat die Österreicherin einer syrischen Familie mit zwei kleinen Kindern geholfen, die zu diesem Zeitpunkt für sie unüberwindbare ungarische Grenze zu passieren. Müde, aber glücklich sitzen sie am nächsten Morgen in Wien. Es ist eine Geschichte von vielen, wie normale Menschen aus Österreich oder Deutschland bislang Hunderten Flüchtlingen geholfen haben, die Zäune und Mauern in Europa zu unterlaufen. Sie wollen nicht erst zupacken, wenn diese Menschen am Ziel sind, sondern bereits auf ihrem Weg behilflich sein, damit sie ihr Ziel erreichen. Ganz ohne Gegenleistung, allein, weil sie etwas tun müssen. Freunde und Verwandte setzen sich ans Steuer, zum Teil werden Konvois über soziale Netzwerke verabredet, bewusst als Aktionen des zivilen Ungehorsams. Erst am Wochenende wollte ein »Schienenersatzverkehr für Flüchtlinge« von Budapest nach Wien starten.

Die Initiative, auf eigene Faust Flüchtlingen über die Grenzen zu helfen, ist nicht ohne Risiko. Juristen, auch solche mit Sympathien für diese Nothilfe, sind vorsichtig mit Einschätzungen. Zu unübersichtlich ist die Lage, zu schnell ändern sich derzeit politische Direktiven. Die Bundespolizei rät jedenfalls »dringend davon ab«.

Im Kalten Krieg haben ganze CDU-Ortsgruppen DDR-Bürgern zur Flucht verholfen, heute wird in fast allen EU-Ländern ähnliches verfolgt - wenn es wiederholt stattfindet oder für mehrere Personen gleichzeitig oder gegen Geld. Was ist aber mit normalen Leuten, die einfach aus Mitleid Flüchtlinge mitnehmen? Oder wenn Fluchthilfe als politische Aktion angekündigt wird? Initiativen wie das Peng Collective, das vor einigen Wochen einen Aufruf gestartet hatte, aus dem Urlaub nicht nur schöne Erinnerungen, sondern auch einen Flüchtling mit nach Hause zu nehmen, gehen davon aus, dass die Folgen in diesem Fall überschaubar sind - selbst wenn man erwischt werden sollte. Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt gilt demnach in Deutschland lediglich als Ordnungswidrigkeit - zumindest beim ersten Mal und sofern kein Geld im Spiel ist. So folgern es die Aktivisten aus den Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz zum »Einschleusen von Ausländern«. Schlimmstenfalls drohe eine Geldbuße, wahrscheinlich werde man gar nicht belangt, sagen sie. Das Risiko ließe sich zudem verringern, wenn man nur eine Person transportiert, was allerdings keine gute Lösung für Familien ist. Ohne Grenzkontrollen im Schengenraum ist die Entdeckungsgefahr ohnehin gering. Inzwischen hält die Polizei jedoch häufiger Fahrzeuge auf Autobahnen an.

Größer sind die Unwägbarkeiten in anderen europäischen Ländern, die Fluchthelfer durchqueren müssten. In Ungarn beispielsweise kann man schon für den Versuch, mehrere Flüchtlinge außer Landes zu bringen, zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt werden. Auch die Flüchtlinge werden dort bestraft. Am Freitag erwischte es vier Wienerinnen, die in Untersuchungshaft genommen wurden. Nur dank der Intervention des österreichischen Außenministeriums kamen sie nach einem Tag wieder frei. Auch in Bulgarien saß eine Frau aus Deutschland schon einmal einen Monat in Einzelhaft, die den Bruder ihres afghanischen Schwiegersohnes aus Griechenland geholt hatte. Die Geschichte ging schließlich gut aus.

In den vergangenen Jahren haben deutsche Gerichte harte Urteile gegen Schleuser gefällt. Ende der 90er Jahre wurden in Brandenburg und Sachsen sogar Taxifahrer belangt, die unwissentlich zu einer »illegalen Einreise« beigetragen hatten. Ob ähnlich skandalöse Prozesse in der gegenwärtigen Lage möglich wären, in der EU-Staaten selbst an einem Tag Gesetze aussetzen und am nächsten wieder darauf pochen, ist kaum vorstellbar. Es ist allerdings erst zwei Jahre her, dass ein Syrer zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, der geflüchteten Landsleuten in Athen Unterkünfte vermietet und ihnen geholfen hatte, an falsche Papiere und Flugtickets zu kommen. In jedem Fall gilt: Wer sich mit seinem Auto auf den Weg machen will, sollte das gut vorbereiten und Freunden vorher Bescheid sagen.

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