Spitzelziel Flüchtling

Beifang im Bundestag: Der NSA-Untersuchungsausschuss, deutsche Geheimdienste und die Asylbewerber

  • René Heilig
  • Lesedauer: 4 Min.
Untersuchungsausschüsse sind »das scharfe Schwert der Opposition«. Wer den NSA-Ausschuss verfolgt, hat für diese Floskel nicht mal ein müdes Lächeln übrig. Und doch: Er lohnt!

Zu nahezu 80 Sitzungen haben sich die Mitglieder des im März 2014 eingesetzten sogenannten NSA-Untersuchungsausschusses getroffen. Sie sollen herausfinden, wie die massenhafte elektronische Bespitzelung auch deutscher Bürger durch den US-amerikanischen Nachrichtendienst NSA lief und welchen Beitrag deutsche Geheimdienste dazu geleistet haben.

Die Grundzüge des Skandals sind offenkundig, selbst interessierte Mitbürger haben inzwischen weitgehend das Interesse verloren. Doch der Wert der Ausschussarbeit besteht nicht nur darin, neue Details über verfassungswidrige Kooperationen beim Anzapfen von Kabel- und Weltraumkommunikation ans Licht zu bringen. Auch der »Beifang« lohnt sich. Beispielsweise kam bei allerlei Nachforschungen zu den Selektoren heraus, dass nicht nur die NSA deutsches Recht brach. Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) filterte mit eigenen Suchbegriffen heraus, was nicht seinem Aufgabenprofil entspricht. Ungeniert bespitzelte man EU- und NATO-Verbündete, man machte zumindest bis Herbst 2013 nicht einmal vor sogenannten deutschen Hoheitsträgern halt.

Gerade hochaktuell ist die Neugier des BND, mit der er sich Asylbewerbern genähert und wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dabei geholfen hat. Die in der vergangenen Woche als Zeugin vor den Untersuchungsausschuss geladene einstige Chefin der BAMF-Sicherheitsabteilung, Renate Leistner-Rocca, schätzte, ihre Behörde habe der »Hauptstelle für Befragungswesen« (HBW), also dem BND, jährlich etwa 300 bis 400 Asylbewerber zur nachrichtendienstlichen Befragung vermittelt. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bekam Tipps.

Die Befrager des BAMF wählten Leute nach Kriterienkatalogen aus, die der BND und das BfV ihnen hingelegt hatten. Man übergab den Geheimdiensten die Befragungsprotokolle und ab und an auch andere Dokumente. Ihre Behörde habe der HBW dann rund vier Wochen eingeräumt, um zu entscheiden, ob ein Flüchtling für sie von Interesse war. In dieser Zeit habe das jeweilige Asylverfahren geruht, sagte Leistner-Rocca. Dass der HBW sämtliche Befragungsprotokolle von Flüchtlingen aus einem bestimmten Herkunftsland - so Iran und Somalia - übergeben worden sind, seien »Einzelfälle« gewesen.

Leistner-Rocca betonte, dass die HBW in keinem Fall Einfluss auf den Verlauf eines Asylverfahrens genommen habe - und relativierte das umgehend. Denn, wenn ein befragter Ausländer sich zur Zusammenarbeit mit dem Dienst einverstanden erklärte, folglich also nicht ohne Gefahr für Leib und Leben ins Heimatland abgeschoben werden konnte, sei das als ein sogenannter Nachfluchtgrund gewürdigt worden. Möglicherweise haben deutsche Dienste sogar mutmaßliche Terroristen auf diese Weise in Deutschland »untergebracht«. Der Verfassungsschutz habe sich detailliert für die Mitgliedschaft von Asylbewerbern in Terrorvereinigungen interessiert. Zumindest in einem Fall ist wohl nachvollziehbar, dass der Geheimdienst sich für eine positive Entscheidung im Asylverfahren eines Ex-Terroristen eingesetzt hat.

Ebenso nicht »sauber« ging es in der HBW zu. Dort arbeiteten BND-Leute mit Agenten der Defense Intelligence Agency (DIA), dem Militärgeheimdienstes der USA, zusammen. Wie die letzte Chefin der 2013 aufgeflogenen HBW dem Ausschuss vor einigen Wochen berichtete, kam es dabei gelegentlich vor, dass DIA-Agenten allein, ohne Anwesenheit eines deutschen Kollegen, Flüchtlinge befragten. Bisweilen unterhielten sich DIA-Leute mit den Befragten in Sprachen, die von den BND-Leuten nicht beherrscht wurden.

Als Rechtsgrundlage der Kooperation nannte die Zeugin aus dem BAMF den Paragrafen 8, Absatz 3 des BND-Gesetzes, das den Geheimdienst ermächtigt, von anderen Behörden auch personenbezogene Auskünfte einzuholen. Die Datenübermittlung sei aus ihrer Sicht »rechtlich einwandfrei«, betonte die Juristin.

Wie »unbedenklich« die Zusammenarbeit zwischen BAMF und HBW in der Realität war, mag der Fall Rafid Ahmed Alwan El Dschanabi belegen. Der Iraker war 1999 nach Deutschland gekommen und hatte Asyl beantragt. Im Gespräch mit dem BND gab er an, Experte für chemische Kampfstoffe zu sein. Er berichtete von mobilen Anlagen zur Produktion chemischer Kampfstoffe. Der BND glaubte dem Plauderer mit Decknamen »Curveball« nicht, doch die enge Zusammenarbeit des BND mit US-Diensten führte dazu, dass Alwans Fantasien von der Bush-Regierung sogar vor der UNO zu einem wesentlichen Grund für den Angriff auf Irak hochgepusht wurden.

Im BND bestanden seit mindestens 2011 - also schon vor den Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden - Zweifel, ob die Ausforschung von Asylbewerbern nach nachrichtendienstlich verwertbaren Erkenntnissen sinnvoll war. Das bestätigte der derzeit zuständige Referatsleiter im Kanzleramt, Albert Karl. Der 54-Jährige, der eigentlich für die Rechts- und Fachaufsicht des BND zuständig ist, konnte zwar keinen Beleg derartiger Funktionserfüllung angeben, wohl aber bestätigte er, dass die Art der Befragung den Aktualitätserfordernissen moderner Aufklärungsarbeit nicht mehr entsprochen habe. Inzwischen verlegte man diese Arbeit »nach außen« - und übertrug die Spitzelei offenkundig dem Bundesamt für Verfassungsschutz.

Das aber erwähnte Kurt freilich nicht. Denn das ist ja nicht Gegenstand der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses. Zu viel Beifang mag die Regierung nicht zulassen. Doch vielleicht kümmert sich ja das zuständige parlamentarische Kontrollgremium, das ja gerade um mehr Anerkennung ringt, mal um dieses Thema. Ganz im Verborgen versteht sich, so wie es seine Pflicht ist.

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