Klage gegen Vorratsdaten
Karlsruhe. Die FDP macht Ernst mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung: Am Mittwoch reichten die Liberalen ihre Klage gegen das im Dezember in Kraft getretene Gesetz in Karlsruhe ein. Es sei unverhältnismäßig und unzulässig, pauschal die Daten von 82 Millionen Bundesbürgern zu erheben, sagte der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki, der die Klageschrift an der Pforte des Bundesverfassungsgerichts abgab.
Es ist die vierte Verfassungsklage gegen die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten. Alle Beschwerden sind mit Eilanträgen verbunden. Den ersten davon hatten die Richter am Dienstag abgelehnt. Über den späteren Erfolg der Klage sagt das aber noch nichts aus.
2010 hatte das Bundesverfassungsgericht deutsche Regelungen für eine Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Eine Neuregelung war lange umstritten. Die EU-weiten Vorgaben hatte der Europäische Gerichtshof 2014 gekippt. dpa/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.