In einem Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt die Justiz die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes und eiert ein bisschen herum
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 21. Juni 2012 (Az. 2 AZR 694/11) Grundlegendes zur gerichtlichen Auflösung eines Arbeitsvertrages entschieden.