Firmenerben bleiben weitestgehend befreit von Abgabe / Erst ab 90 Millionen Euro muss voller Steuersatz bezahlt werden / Ab 26 Millionen Euro »Bedürfnisprüfung«
Linksfraktionschef Ralf Christoffers sieht bei den Beitragsrückzahlungen an Altanschließer eine moralische und auch eine finanzielle Verantwortung des Bundeslandes.