Prozesse nach Anschlägen auf Asylheime

Angeklagte in Gera und Dresden vor Gericht

  • Lesedauer: 2 Min.

Dresden. Fast ein Dreivierteljahr nach dem Anschlag auf eine geplante Asylunterkunft in Dresden hat am Dienstag der erste Prozess wegen gemeinschaftlich begangener Brandstiftung begonnen. Die Tätergruppe soll am 7. Oktober 2015 sieben Molotow-Cocktails auf eine frühere Schule im Stadtteil Prohlis geworfen haben. Am Landgericht Dresden wird nun gegen einen 33 Jahre alten Arbeitslosen verhandelt. Er kündigte ein Geständnis an. Drei ebenfalls unter Verdacht stehende Männer sowie eine der Beihilfe verdächtige Frau werden sich später verantworten, wie der Vorsitzende Richter sagte. Das Verfahren gegen den 33-Jährigen wurde wegen Terminproblemen der Anwälte seiner Komplizen abgetrennt, er und zwei Mittäter befinden sich in Untersuchungshaft. Die Verhandlung am Dienstag wurde unterbrochen, weil eine Beisitzende Richterin nach der Anklageverlesung gestürzt war. Der Prozess soll nun am Donnerstag fortgesetzt werden.

Einschlägig vorbestraft

Rund ein halbes Jahr nach einer Brandstiftung in einer Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Altenburg hat am Landgericht Gera der Prozess gegen zwei Männer begonnen. Beide sind der versuchten schweren Brandstiftung und der Verwendung von Naziparolen angeklagt. Der 31-jährige Angeklagte aus Gera sagte aus, mit dem 29-jährigen Mitangeklagten in der Tatnacht zum Wohnhaus der Flüchtlinge gelaufen zu sein. Dort habe der 29-Jährige versucht, Papier anzuzünden. Nachdem dies nicht geglückt sei, hätten sie den Tatort verlassen. Einen Brand will er nicht bemerkt haben. Der zweite Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Beide Männer sind bereits wegen Nazipropaganda vorbestraft und pflegen laut Staatsanwaltschaft Kontakte zur rassistischen Thügida-Bewegung.

Am 7. Dezember 2015 hatten in dem mehrgeschossigen Flüchtlingswohnhaus Kinderwagen und Papierstapel gebrannt. Neun Bewohner, darunter ein zwei Monate altes Baby, wurden durch Rauchgase verletzt. Die Ermittler gingen von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Für den Prozess sind noch drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden für den 20. Juni erwartet. Agenturen/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal