Zagreber Gericht hob Urteil gegen Stepinac auf

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Zagreb. Fast 70 Jahre nach dem Schuldspruch eines jugoslawischen Gerichts gegen Kardinal Alojzije Stepinac (1898-1960) hat ein kroatisches Gericht das Urteil aufgehoben. Der Prozess 1946 habe allen damaligen und heutigen Rechtsgrundsätzen widersprochen, begründete der Vorsitzende Richter Ivan Turudic die Entscheidung am Freitag in Zagreb. Stepinac war zu 16 Jahren Haft verurteilt worden, weil er während des Zweiten Weltkriegs mit den Faschisten kollaboriert haben soll. Nach sechs Jahren Haft musste er die restliche Zeit bis zu seinem Tod im Hausarrest verbringen. Papst Johannes Paul II. hatte Stepinac 1998 selig gesprochen. Der Geistliche, der 1942 auch zum Militärvikar der Ustascha-Armee ernannt wurde, hatte die Politik des faschistischen Marionettenregimes in Kroatien seinerzeit als »Wirkung der göttlichen Hand« gepriesen. Sein einbalsamierter Leichnam liegt im Chor der Kathedrale in Zagreb. nd/dpa

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