Staatsanwalt schützt Schredderer

Verfassungsschutz vernichtete Akten zum NSU - Justiz lässt mögliche Straftaten verjähren

  • René Heilig
  • Lesedauer: 4 Min.

Ein neuer Skandal im Skandal: Die Justiz in Bund und in Nordrhein-Westfalen verhindert Ermittlungen gegen Verfassungsschützer und brüskiert Opferangehörige. Statt aufzuklären, hat die Staatsanwaltschaft in Köln die Verjährungsfrist abgewartet und so ein Verfahren gegen einen ehemaligen Referatsleiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) verhindert. Der Mann mit dem Arbeitsnahmen Lothar Lingen hatte sieben Tage nach dem Auffliegen der Neonazi-Terrororganisation Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zahlreiche Akten über V-Leute vernichtet, die der Geheimdienst im Umfeld des Kerntrios platziert hatte. Er schredderte die Dokumente am 11. November 2011, jenem Tag, an dem der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernahm.

Lingen hatte vor dem ersten Untersuchungsausschuss des Bundestages offenkundig über die Aktion Unwahrheiten gesagt. So wie bei der Staatsanwaltschaft in Köln. Die hatte das Verfahren eingestellt, weil sie keinen Vorsatz erkennen konnte. Doch genau den hatte Lingen bei einer Vernehmung durch das Bundeskriminalamt bestätigt. »Mir war bereits am 10./11. November 2011 völlig klar, dass sich die Öffentlichkeit sehr für die Quellenlage des BfV in Thüringen interessieren wird«, sagte der Agent. »Die bloße Bezifferung der seinerzeit in Thüringen vom BfV geführten Quellen mit acht, neun oder zehn Fällen hätte zu der - ja nun auch heute noch intensiv gestellten - Frage geführt, aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der drei eigentlich nicht informiert worden sind.« Seine entwaffnende Analyse: »Vernichtete Akten können aber nicht mehr geprüft werden. Dies war ein Reflex, der bei meiner Entscheidung eine Rolle spielte.«

Dieser Fakt war vom aktuellen NSU-Untersuchungsausschuss bereits Ende September dieses Jahres angeprangert worden. Auch dem Generalbundesanwalt war der Skandal bekannt. Doch obwohl nun Vorsatz und Falschaussage offenkundig zutage getreten sind, hat die oberste Strafverfolgungsbehörde nichts unternommen. Man hat nicht einmal die für Lingen unmittelbar zuständige Staatsanwaltschaft in Köln zum Laufen gebracht.

Das versuchten dann die Angehörigen des mutmaßlich vom NSU ermordeten Mehmet Kubasik aus Dortmund. Am 5. Oktober zeigten sie Lingen an. Mitte dieser Woche nun meldete sich die Staatsanwaltschaft in Köln und teilte mit, dass sie keine Ermittlungen gegen den BfV-Mitarbeiter oder sonstige Verantwortliche des Bundesamtes aufnehmen will. Einen Anfangsverdacht sehe man dort weder für eine Strafvereitelung noch für eine Urkundenunterdrückung oder einen Verwahrungsbruch. Außerdem erklärte die Staatsanwaltschaft, dass der angezeigte Sachverhalten am 10. 11. 2016 (um 24 Uhr) verjährt .

Rein formal ist das wohl richtig, doch durch eigene Aktivitäten hätte die Staatsanwaltschaft das verhindern können. Offenbar war das aber nicht gewollt.

Am Donnerstag sagten auch Vertreter des Verfassungsschutzes aus NRW vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Berlin aus. Thema waren die Kölner Bombenanschläge in der Probsteigasse und in der Keupstraße. Dabei fragte der Ausschuss vor allem nach der Rolle von Johann H., einem langjährigen V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes, der in der militanten Neonaziszene eine offenbar extrem wichtige Position einnahm. Der Mann - der als Scharfschütze bei der Bundeswehr war, der schon Mitte der 80er Jahre Bomben testete, der Wehrsportler trainierte und dabei Ansprechpartner für in- wie ausländische Neonazis war, der die rechtsextremistische FAP mitbegründete und eine Führungsrolle in einer militanten Nazikameradschaft mit bundesweiter Bedeutung hatte - geriet in Verdacht, im Jahr 2000 eine Bombe in einem Lebensmittelladen in der Kölner Probsteigasse deponiert zu haben. Zu der Tat bekannte sich später der NSU auf einer DVD, die im November 2011 in Ermittlerhände geraten war.

Das BKA hatte bei den Recherchen zur Probsteigasse ein Phantombild angefertigt, dieses dem Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt, das es umgehend den NRW-Geheimdienstlern übersandte. Das war im Februar 2012. Alle Beteiligten im Landesverfassungsschutz waren sich einig, dass auf dem Bild Johann H. zu sehen war - der jedoch mit dem Verbrechen nichts zu tun haben kann. H., der Vertrauensmann, war einer, dem der Geheimdienst offenbar blind vertraute.

Umso mehr verwundert das weitere Geschehen. Der Dienst informierte umgehend den Landesinnenminister und vereinbarte innerhalb weniger Stunden einen Termin beim Generalbundesanwalt. Nur um zu bestätigen, dass Johann H. nichts mit dem NSU zu tun haben kann? Warum schaltete man ihn dann eiligst ab? Und wie ernst nahm man dieses Abschalten? H.s Anwalt sagt, sein Mandant war bis 2015 V-Mann. Unstrittig ist offenbar, dass H. spätestens ab 2013 wieder als Spitzel unterwegs war. In einem Fall des Generalbundesanwalts.

Man habe H. 2012 »wie eine heiße Kartoffel« loswerden wollen, behauptete am Donnerstag ein damals verantwortlicher NRW-Verfassungsschützer. Und man wollte sich auf keinen Fall in mögliche Ermittlungen des Generalbundesanwaltes einmischen. Klingt löblich, weckt aber erhebliche Zweifel. Dennoch stellte der Zeuge abermals einen Persilschein für den V-Mann aus. Der sei »von Grund auf kein Extremist gewesen«, im Gegenteil, H. wäre eine ganz normale »bürgerliche Existenz«. Die einstige Chefin des NRW-Verfassungsschutzes Mathilde Koller setzte noch einen drauf, indem sie fragte: »Kann ein V-Mann überhaupt ein Extremist sein? Schließlich lässt er sich ja mit dem Staat ein.«

Die Sache ist bei weitem nicht ausgestanden. Schon weil die Zeugen nur bereit waren, weitere Details ausschließlich in geheimer Sitzung zu erörtern.

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