Urteile zu Internet und Spähsoftware
Bundesarbeitsgericht
Die Digitalisierung der Arbeitswelt und neue Kontrollmöglichkeiten von Arbeitnehmern beschäftigen zunehmend die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt.
In diesem Jahr sei dazu mit mehreren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu rechnen, sagte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt in Erfurt. »Mit der Digitalisierung nehmen die Überwachungsmöglichkeiten zu.«
Es gehe unter anderem darum, ob Informationen, die ein Arbeitgeber durch eine Art Spähsoftware über die Tastatureingaben eines Angestellten gewann, eine Rolle in einem Kündigungsschutzverfahren spielen dürfen.
Im nd-ratgeber werden wir aktuell über die entsprechende Urteile informieren. nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.