Urteile zu Internet und Spähsoftware

Bundesarbeitsgericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Digitalisierung der Arbeitswelt und neue Kontrollmöglichkeiten von Arbeitnehmern beschäftigen zunehmend die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt.

In diesem Jahr sei dazu mit mehreren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu rechnen, sagte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt in Erfurt. »Mit der Digitalisierung nehmen die Überwachungsmöglichkeiten zu.«

Es gehe unter anderem darum, ob Informationen, die ein Arbeitgeber durch eine Art Spähsoftware über die Tastatureingaben eines Angestellten gewann, eine Rolle in einem Kündigungsschutzverfahren spielen dürfen.

Im nd-ratgeber werden wir aktuell über die entsprechende Urteile informieren. nd

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