Richter in NS-Verfahren für befangen erklärt
Neubrandenburg. Das Landgericht Neubrandenburg hat die drei Richter der Schwurgerichtskammer, die mit dem Verfahren gegen einen früheren SS-Sanitäter aus dem Konzentrationslager Auschwitz befasst sind, für befangen erklärt. Die Entscheidung sei am Freitag gefallen, erklärte ein Gerichtssprecher am Samstag. Es seien andere Richter für die Kammer benannt worden. Eine Begründung nannte der Sprecher zunächst nicht. Die Befangenheitsanträge hatten Ankläger und Nebenkläger gestellt. Der Prozess gegen den 96 Jahre alten SS-Sanitäter wurde Ende 2016 ausgesetzt. Dem Angeklagten wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen. Laut »Süddeutscher Zeitung«, WDR und NDR heißt es in dem Gerichtsbeschluss: Weil die Richter wiederholt versucht hätten, einem Nebenkläger und NS-Opfer die Teilnahme an der Verhandlung zu verwehren, »muss sich bei dem Nebenkläger nahezu zwangsläufig der Eindruck ergeben«, die Richter seien ihm gegenüber nicht unvoreingenommen gewesen, »als sie beschlossen haben, ihn aus dem Verfahren auszuschließen«. Das Internationale Auschwitz Komitee begrüßte die Entscheidung. »Von Anbeginn des Prozesses an war das aggressive Desinteresse des Vorsitzenden Richters am Schicksal und den Erinnerungen der Überlebenden deutlich spürbar«, teilte das Komitee mit. dpa/nd
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