Frauen müssen Gesicht zeigen

Menschenrechtsgericht: Verbot der Vollverschleierung rechtens

  • Lesedauer: 1 Min.

Straßburg. In Europa darf Frauen untersagt werden, auf der Straße einen Gesichtsschleier zu tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte am Dienstag in Straßburg bereits zum zweiten Mal entsprechende Verbote. Dieses Mal ging es um ein belgisches Gesetz, das es seit Mitte 2011 untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Außerdem ging es um Satzungen von drei belgischen Gemeinden von 2008 mit ähnlichen Verboten. Ein solches Verbot sei »für eine demokratische Gesellschaft notwendig«, urteilten die Richter.

Gewehrt hatten sich zwei Musliminnen, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Nikab) tragen. Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt. 2014 hatte der Menschenrechtsgerichtshof eine Beschwerde gegen ein vergleichbares Verbot in Frankreich noch abgewiesen. Agenturen/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.