Kodex verstößt gegen Völkerrecht
Gutachten: Italien darf Seenotrettern Einlaufen in Häfen nicht verweigern
Osnabrück. Der Versuch Italiens, Hilfsorganisationen bei der Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer zu behindern, verstößt einem Gutachten zufolge gegen Völkerrecht. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages unterstreicht darin die völkerrechtliche Pflicht der EU-Staaten, bei der Rettung von Menschen aus Seenot zusammenzuarbeiten und auch Hilfe leistenden zivilen Schiffen einen Nothafen anzubieten, wie die »Neue Osnabrücker Zeitung« berichtete.
Der italienische Staat hatte gedroht, privaten Seenotrettern die Einfahrt in italienische Häfen zu verweigern, wenn sie einen umstrittenen Verhaltenskodex nicht unterzeichnen. In dem Gutachten heißt es, die EU-Mitgliedstaaten hätten zwar Ermessensspielraum. Dieser dürfe aber nicht dazu führen, dass die Koordinierung von Rettungsaktionen blockiert wird. Das im Kodex vorgesehene Verbot, Flüchtlinge auf größere Schiffe wie Frachter oder Containerschiffe umsteigen zu lassen, widerspreche zudem internationalen Abkommen. epd/nd Seite 5
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