Italien darf Genmais nicht alleine verbieten
Luxemburg. EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht im Alleingang gentechnisch veränderte Lebens- oder Futtermittel verbieten. Im konkreten Fall habe Italien nicht einseitig den Anbau des umstrittenen Genmaises MON 810 verbieten dürfen, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache C-111/16). Über die EU-weiten Regelungen könnten sich EU-Länder nicht hinwegsetzen, weder mit Verboten, aber insbesondere nicht mit Lockerungen. Italien hatte das Verbot 2013 mit neuen Studien begründet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sah darin aber keine neuen Beweise. Landwirte, die den Mais anbauten, wurden verklagt. Das italienische Gericht wollte vom EuGH nun wissen, ob bei wissenschaftlichen Unsicherheiten Sofortmaßnahmen einzelner Länder erlaubt sind. Das verneinten die Richter. Diese seien nur zulässig, wenn erwiesenermaßen von ernsten Risiken auszugehen sei. »Das Urteil zeigt, welchen Stellenwert das Vorsorgeprinzip in der EU im Zweifelsfall wirklich hat: keinen«, kritisierte der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling gegenüber »nd«. Einem begründeten Verdacht werde damit die Notwendigkeit zum Nachweis von Risiken gegenüber gestellt. nd/dpa
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