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Dreieinhalb Jahre Haft für einen Flaschenwurf

Bisher höchstes Urteil gegen einen G20-Demonstranten verhängt / Richter geht über Forderung der Staatsanwältin hinaus

  • Lesedauer: 2 Min.

Hamburg. Rund sechs Monate nach dem G20-Gipfel in Hamburg ist 28-jähriger Demonstrant zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die am Dienstag vom Amtsgericht der Hansestadt verhängte Strafe ist die bislang höchste in einem Prozess wegen der Ausschreitungen von Anfang Juli.

Nach Angaben eines Sprechers sah es das Gericht als erwiesen an, dass der in Hamburg lebende 28-Jährige in der Nacht vom 6. auf den 7. Juli nach der linksradikalen »Welcome to Hell«-Demonstration den Boden einer Bierflasche abschlug, um das scharfkantige Geschoss auf Polizisten zu werfen. Ein Beamter wurde davon leicht an der Hand verletzt. Für ihr aggressives Vorgehen gegen die Demonstration stand auch die Polizei massiv in der Kritik.

Mit dem Urteil ging das Gericht auch deutlich über die Forderung der Staatsanwältin hinaus, die zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte. Verteidiger Matthias Wisbar hatte auf Widersprüche in den Aussagen der vier Polizeizeugen und den angeblichen Versuch einer Aktenfälschung hingewiesen. Er plädierte auf Freispruch.

Die Höhe der Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte begründete das Gericht laut Sprecher unter anderem damit, dass der Angeklagte bewusst in der Absicht gehandelt haben soll, Polizisten zu verletzten. Das sei bei der Strafzumessung »besonders schwerwiegend« gewertet worden.

Eine Rolle spielte laut Gericht aber auch, dass der Mann wegen zahlreicher – teilweise auch einschlägiger Taten - vorbestraft war. Er hatte bereits mehrfach Haftstrafen verbüßt und befand sich während der angeklagten Tat zudem in einer laufenden Bewährung.

Der zuständige Richter Johann Krieten ist seit Jahren dafür bekannt, harte Strafen gegen Jugendliche wegen verschiedener Vergehen zu verhängen. Auch in früheren G20-Urteilen verurteilte er Angeklagte zu hohen Haftstrafen.

Nach Gerichtsangaben war es das 27. Urteil in einem Verfahren wegen der G20-Ausschreitungen. Die meisten Strafen sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Agenturen/nd

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