Gedeon bleibt »Holocaust-Leugner«

AfD-Abgeordneter unterliegt vor Gericht

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der wegen judenfeindlicher Äußerungen umstrittene Stuttgarter AfD-Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon darf als »Holocaust-Leugner« bezeichnet werden. Das entschied das Landgericht Berlin am Dienstag und gab damit dem Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, Recht. Gedeon als »Holocaust-Leugner« zu bezeichnen, fällt demnach unter den Schutz der freien Meinungsäußerung, stellte das Zivilgericht fest.

Schuster hatte dem 70-jährigen Gedeon mit Blick auf dessen Buchveröffentlichungen vorgeworfen, den Völkermord der Nazis an den Juden zu relativieren und zu bagatellisieren. Gedeon verlor damit seine Klage auf Unterlassung gegen Schuster. Der fraktionslose Abgeordnete im Stuttgarter Landtag hatte zuletzt betont, dass er den Holocaust nicht leugne, sondern verurteile.

Das Gericht stellte dazu fest, Gedeon habe beispielsweise »die Opferzahlen oder die Einstufung der Judenvernichtung durch die Nationalsozialisten als Menschheitsverbrechen in Abgrenzung zu Kriegsverbrechen in Frage gestellt«. Die Bezeichnung »Holocaust-Leugner« sei kein fest definierter Begriff. Nach Ansicht des Gerichts ist »die Einschätzung, ob die Infragestellung einzelner Aspekte der Judenvernichtung bereits ein Leugnen des Holocaust darstelle oder nicht«, durch das Grundrecht auf Meinungsäußerung geschützt.

Gedeon steht auch parteiintern als »Antisemit« in der Kritik. Deshalb musste er 2016 die AfD-Fraktion im Landtag verlassen, darf aber als »Gast« weiter an den Arbeitskreisen der Fraktion teilnehmen. Ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn war Ende Dezember vor dem AfD-Landesschiedsgericht in Baden-Württemberg gescheitert. Die Partei hatte dies mit einem Mangel an Beweisen begründet. Agenturen/nd

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