Eigentum verpflichtet

Martin Kröger will spekulativen Leerstand nicht mehr hinnehmen

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Bei Hausbesetzungen hört für Konservative der Spaß auf. Mit Schaum vorm Mund wird von Rechtsbruch und Kriminellen schwadroniert, denen mit der ganzen Härte des Rechtsstaats begegnet werden müsse.

Wer so die linken Aktivisten beschreibt, die am Wochenende in Berlin und Potsdam leer stehende Häuser besetzt haben, hat den Bezug zur Realität verloren. Hier wurden nicht wie früher in der Hamburger Hafenstraße oder der Mainzer Straße in Berlin militant besetzte Häuser verteidigt, sondern es wurde mit einer stadtpolitischen Aktion der Finger in die Wunde der grassierenden Wohnungsmisere gelegt.

Lesen Sie den Bericht über die Besetzungen an Pfingsten von nd-Redakteurin Johanna Treblin hier

Denn dass allein in Berlin offenbar mindestens neun Wohnhäuser leer stehen, ist ein Skandal - schließlich steigt die Wohnungslosigkeit, und bezahlbarer Wohnraum fehlt an allen Ecken und Enden. Da ist spekulativer Leerstand kein Kavaliersdelikt, sondern ebenso ein Rechtsverstoß. Im Artikel 14 des Grundgesetzes heißt es klipp und klar: »Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.« Es ist deshalb richtig, dass Rot-Rot-Grün in Berlin jüngst das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz verschärft hat, wonach auch - nach einer Entschädigung - enteignet werden kann, wenn Wohnraum nicht zur Verfügung gestellt wird.

Mit dem Polizeieinsatz in Berlin gegen die Besetzer hat das Mitte-links-Bündnis unterdessen Sympathien verspielt. Wer mehr Druck von der Straße im Mietenkampf fordert, darf sich nicht wundern, wenn Aktionen folgen.

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