Sicher ist hier gar nichts

Bundesrat beschäftigte sich erneut mit einem Gesetzentwurf über sichere Herkunftsstaaten / Alles schaut auf die Sperrminorität der Grünen

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 4 Min.

Schon 2016 war die Große Koalition im Bundesrat an den Landesregierungen mit Beteiligung der Grünen und LINKEN gescheitert. Algerien, Marokko und Tunesien sollten zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden, um so die Asylverfahren zu beschleunigen. Das zumindest war die Begründung. Die Gegner argumentieren mit der realen Lage in den Ländern. Die Sicherheit sei brüchig, und sie gelte nicht für alle. Die erneuerte Große Koalition startet dennoch einen zweiten Versuch. Den Maghrebstaaten hat sie Georgien hinzugefügt. Die Visafreiheit des Landes hat die Zahl der Asylanträge von Georgiern in Deutschland ungewollt erhöht.

In ihrem Gesetzentwurf selbst werden Berichte über Folter und Misshandlung in Polizeigewahrsam und Haftanstalten Tunesiens oder die Verfolgung von Homosexualität in allen drei arabischen Ländern eingeräumt. Doch: »Die Bestimmung eines sicheren Herkunftsstaats setzt keine absolute Verfolgungsfreiheit voraus.« Das Deutsche Institut für Menschenrechte erinnert in einer Stellungnahme an weitere relevante Fakten: »In Marokko kommt es zu unter Folter erzwungenen Aussagen; in Tunesien gibt es schwerwiegende Defizite bei der Beachtung des Folterverbots.«

Pro Asyl nennt das Gesetz einen Verstoß gegen Europarecht und das Grundgesetz. Denn die Betroffenen erhielten in den vorgesehenen Lagern in Deutschland nur beschränkt Zugang zu Rechtsschutz. Revision nach einer Ablehnung sei nur bedingt möglich, weil umgehende Abschiebung rechtlich möglich ist. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1996 müsse überdies in Abschiebeländern Sicherheit vor Verfolgung »landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen«.

Auch das Argument beschleunigter Asylverfahren und schnellerer Abschiebungen ist nicht überzeugend. Die Ausreisefrist für abgelehnte Asylbewerber verkürze sich auf eine Woche, heißt es. Doch zwischen Asylentscheidung und Abschiebung liegen behördliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Beschaffung eines Passes des Herkunftslandes. Die Maghrebstaaten zeigen wenig Kooparationsbereitschaft bei der Aufstockung deutscher Asylstatistik. Angela Merkels Besucht jüngster in Algerien diente auch dazu, hier Druck auszuüben. Algerien wolle künftig »seine Kinder« zurücknehmen, versprach Regierungschef Ahmed Ouyahia anschließend. Doch die dabei genannte Zahl von 3700 Personen zeigt die Banalität des Problems. Kritiker führen deshalb auch immer wieder an, die Regierung bausche das Thema auf, um Punkte etwa im aktuellen Landtagswahlkampf in Bayern zu sammeln. Gleichwohl muss es zu denken geben, wenn zu diesem Zweck fragwürdige Gesetzesentscheidungen zur rechtlichen Norm erklärt werden.

Denn auch die entscheidende Rechtfertigung steht auf tönernen Füßen: Nur sehr wenige Asylbewerber aus den vier Ländern erhielten einen Schutzstatus. Die überwiegende Zahl habe von vornherein nur eine sehr geringe Erfolgsaussicht. Künftig soll deshalb für alle gelten, dass ihre Asylanträge als »offensichtlich unbegründet« abzulehnen sind. Für die Antragsteller ist damit eine Beweislastumkehr vorgesehen. Dies sei »nicht verhältnismäßig und unter Würdigung des Diskriminierungsverbots äußerst zweifelhaft«, monierte Amnesty International in einer Stellungnahme.

Dabei ist die Anerkennung von Flüchtlingen aus diesen Ländern keine solche Ausnahme, wie von der Regierung behauptet. 2017 betrug die Schutzquote nach ihren Angaben für Georgien 0,6 Prozent, für Algerien zwei Prozent, für Marokko 4,1 Prozent und für Tunesien 2,7 Prozent. Doch die Anerkennungsquote liegt höher, wenn man jene Fälle herausrechnet, die als Dublin-Fälle an einen anderen Staat überwiesen werden oder in denen andere formale Gründe eine Entscheidung verhindern. Die Bundesregierung selbst nennt folgende bereinigte, also nach inhaltlichen Entscheidungen berechnete Quote: Georgien: 2,9, Algerien: 7,3, Tunesien: 2,0, Marokko: 7,1 Prozent.

Der Bundesrat hatte am Freitag in einem »ersten Durchgang« zunächst die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, kann die Länderkammer es auch zu Fall bringen, wie bereits 2016 geschehen. Die Landesregierungen mit Grünen-Beteiligung haben eine Sperrminorität, zwei der acht Regierungen müssten zustimmen, um die Front der Ablehnung zu brechen. Das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg hat Zustimmung angekündigt, aus Hessen (Schwarz-grün) kommen widersprüchliche Signale. Die Entscheidung wird fallen, wenn das Gesetz den Bundestag passiert hat, woran nicht zu zweifeln ist. Dann steht es auch im Bundesrat zur Abstimmung.

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