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Tarifgehälter - schwer gemacht

Wie es ein Unternehmensverband und eine Gewerkschaft geschafft haben, die Tarifbindung zu erhöhen.

  • Eva Roth
  • Lesedauer: 4 Min.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe steht bei Niedriglohn-Vergleichen in der Regel auf Platz eins. So verdienten hier im Jahr 2016 rund 67 Prozent der Beschäftigten weniger als 10,44 Euro pro Stunde. Viele Kneipen und Hotels zahlen nicht nach Tarif. In Bremen allerdings ist das seit einigen Monaten anders. Dort ist es gelungen, den gesamten Gehaltstarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären.

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Zu verdanken ist dies der dortigen Gewerkschaft NGG und dem Arbeitgeberverband Dehoga. In Bremen seien über Jahre immer mehr Betriebe auf den Markt gedrängt, die nicht tarifgebunden sind, sagte Thomas Schlüter, Hauptgeschäftsführer der Dehoga Bremen, dem »nd«. Diese Firmen konnten dank niedrigerer Löhne mit niedrigeren Preise kalkulieren - und hatten damit einen Wettbewerbsvorteil.

Darum hat die Dehoga zusammen mit der NGG beantragt, den Entgelt-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären, was auch geschehen ist. Seit Juli 2018 müssen alle Hotel- und Gaststättenbetriebe des Stadtstaats nach Tarif zahlen - mit einigen Ausnahmen wie der Systemgastronomie, die eigene Tarifverträge hat. Die Vorschrift scheint zu wirken. So erhielten Un- und Angelernte mit Vollzeitjob Ende 2017 im Schnitt 1706 Euro brutto im Monat, ein Jahr später waren es 93 Euro mehr, berichtet Marion Salot, Referentin für Wirtschaftspolitik bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Bei Fachkräften war der Zuschlag mit 29 Euro deutlich niedriger. Demnach haben vor allem Menschen in den unteren Lohngruppen profitiert.

Die 93 Euro sind ein Durchschnittswert, bei dem auch Personen berücksichtigt werden, die schon früher Tariflohn erhielten. Deshalb dürfte der Effekt für einen Teil der Beschäftigten deutlich höher ausgefallen sein, betont Marion Salot von der Arbeitnehmerkammer.

In Bremen sei zum ersten Mal ein ganzer Entgelttarifvertrag in der Branche für allgemeinverbindlich erklärt worden, sagt die Gewerkschaftssekretärin der NGG Bremen, Iris Münkel. Nicht nur die untersten Tariflöhne gelten nun für die gesamte Branche, sondern auch die Gehälter für Fachkräfte, etwa für ausgebildete Köche, die nach dem dritten Berufsjahr Anspruch auf 2162 Euro im Monat haben.

Einige regionale Arbeitgeberverbände wollen dem Bremer Beispiel folgen, etwa im Bezirk Weser-Ems und in Schleswig-Holstein. »Wir versuchen, den Gehaltstarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären zu lassen«, sagte Stefan Scholtis, Dehoga-Geschäftsführer in Schleswig-Holstein, dem »nd«. Ob dies gelinge, sei jedoch nicht sicher. »Es gibt hohe Hürden.«

Wohl wahr. Ein finanzkräftiges Unternehmen kann Niedriglöhne zahlen, ohne sich dafür bei einer öffentlichen Anhörung rechtfertigen zu müssen. Dagegen gibt es strenge Vorschriften, wenn man Tariflöhne auf eine ganze Branche ausweiten will. So schreibt Paragraf fünf des Tarifvertragsgesetzes vor, dass eine Allgemeinverbindlichkeit nur dann möglich ist, wenn der Tarifvertrag in der Branche »überwiegende Bedeutung« erlangt hat oder wenn eine »wirtschaftliche Fehlentwicklung« vorliegt. Was damit gemeint ist, darüber können Juristen streiten.

Um die Allgemeinverbindlichkeit zu erreichen, müssten die zuständige Gewerkschaft und der Arbeitgeberverband der Branche gemeinsam einen Antrag stellen - und diesen gut begründen. In Bremen habe man zum Beispiel darauf verwiesen, dass viele Beschäftigte ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen, so Gewerkschaftssekretärin Münkel. Es sei aber nicht im öffentlichen Interesse, dass eine Branche auf staatliche Zuschüsse angewiesen ist.

In einer öffentlichen Verhandlung werden die Antragssteller befragt, andere Unternehmen und Gewerkschaften können ihre Bedenken vortragen. Anschließend stimmt der Tarifausschuss ab, in dem Vertreter der Spitzenorganisationen - also des DGB und der Arbeitgebervereinigung BDA - sitzen. Die Funktionäre kommen aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen, ein Vertreter der Metallindustrie kann beispielsweise über die Tarifregeln im Gastgewerbe befinden. Die Arbeitgeberseite hat im Tarifausschuss ein Vetorecht und kann jeden Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit blockieren.

All dies führt dazu, dass im Jahr 2016 gerade einmal 46 Tarifverträge, die die Gehälter oder die Ausbildungsvergütungen festlegen, auf eine ganze Branche ausgeweitet wurden, aktuellere Auswertungen liegen nicht vor. Vor allem im Friseur-, Bewachungs- sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe seien Tarifgehälter allgemeinverbindlich, erläutert der Politikprofessor Thorsten Schulten von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. Allerdings gelte dies - wie im Fall Bremen - immer nur für eine Region oder ein Bundesland.

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