Kein Umtrunk zur Räterepublik

Staatliches Hofbräuhaus in München verweigert Raum für Gedenkveranstaltung

  • Rudolf Stumberger, München
  • Lesedauer: 4 Min.

Am 13. April 1919 beschlossen die Arbeiter- und Soldatenräte im Münchner Hofbräuhaus, die sogenannte zweite Räterepublik auszurufen, diesmal unter Führung der Spartakisten. Daran will das »Plenum R« am Samstag mit einer Gedenkveranstaltung erinnern. Das Hauptreferat soll der Historiker Hermann Kopp von der Marx-Engels-Stiftung in Wuppertal halten. Doch das staatliche Hofbräuhaus hat den angemieteten Raum storniert: »Da der politische Hintergrund der Veranstaltung zum Zeitpunkt der Reservierung nicht bekannt war, können wir den Raum nicht zur Verfügung stellen und müssen die geplante Veranstaltung stornieren.« Jetzt soll das Münchner Landgericht entscheiden.

Es hat so ziemlich 100 Jahre gedauert, bis Bayerns Staatsregierung wirklich anerkannte, dass der Freistaat nicht von der CSU gegründet, sondern durch die Revolution unter Führung von Kurt Eisner hervorgegangen ist. Dieser Akt der Revolution, in den USA, Frankreich oder Italien als Staatsfeiertag begangen, wurde bislang als hässlicher kleiner roter Fleck in der ansonsten braun-schwarzen Geschichte des Freistaates angesehen. Ganz zu schweigen von der Räterepublik und - noch einmal das Kreuzzeichen gemacht und das Vaterunser gebetet - gar von der kommunistisch geführten sogenannten zweiten Räterepublik. Die erste mit Literaten wie Ernst Toller oder Erich Mühsam an der Spitze dauerte vom 7. bis 13. April und füllte das Machtvakuum, das die nach Bamberg geflohene SPD-Rumpfregierung hinterlassen hatte. Am 13. April putschte in München die regierungsfreundliche »Republikanische Garde« gegen die Räterepublik und verhaftete einige ihrer Führer. Doch nach heftigen Kämpfen vor allem um den Hauptbahnhof gewannen die Arbeiter und Soldaten der Räteregierung die Oberhand. Danach bestimmten die Räte in einer Versammlung im Hofbräuhaus einige Mitglieder der eben erst gegründeten KPD zu den Führern der »zweiten« Räterepublik. Soweit erstmal Prost.

Obwohl die CSU in den vergangenen Jahren fleißig privatisiert hat - zuletzt an die 30.000 Wohnungen im Besitz des Freistaates unter dem damaligen Finanzminister Markus Söder - ist das Hofbräuhaus am Münchner Platzl bislang davon verschont geblieben. Es befindet sich also in staatlicher Hand und unter der Regie des Finanzministers (CSU).

Im Hofbräuhaus soll nun am Samstag unter dem Titel »Die baierische Räterepublik und die K.P.D.« im »Münchner Zimmer«, 2. Stock, ab 17 Uhr eine Veranstaltung an die Versammlung der Betriebs- und Soldatenräte vor 100 Jahren erinnern. Veranstalter sind das »Plenum R« - ein Zusammenschluss von Bürgern, die an Revolution und Räterepublik erinnern - , die Marx-Engels-Stiftung, die Freidenker München sowie die DKP. In der Einladung heißt es: »Die Haltung zur Räterepublik war innerhalb der KPD in Bayern und reichsweit heftig umstritten. Sie blieb es auch nach der blutigen Niederschlagung der Räterepublik und dem Justizmord an Eugen Leviné, dem führenden Kopf der Münchner Kommunisten wie der ›zweiten‹, proletarischen Räterepublik. Wie und warum sich diese Haltung veränderte und wer die Vertreter der unterschiedlichen Positionen waren - davon soll an diesem Tag die Rede sein. Aber auch davon, welche Lehren aus den damaligen Auseinandersetzungen zu ziehen sind.« Die Veranstaltung wird musikalisch mit einem bisher unbekannten Kurt-Eisner-Lied umrahmt.

Soweit der Plan, der nun am Einspruch des staatlichen Hofbräuhauses respektive des Pächters zu scheitern droht. Der politische Hintergrund sei nicht bekannt gewesen, so die Begründung. Dem widersprechen die Veranstalter. So habe man bei einer Vorbesprechung im Hofbräuhaus am 13. März 2019 ausdrücklich »noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich um eine Festveranstaltung mit Referat und Musik zum 100. Jahrestag der Räteversammlung im Hofbräuhaus und der Wahl des mehrheitlich kommunistischen Vollzugsausschusses handelt, wie sie auch auf der Homepage des Hofbräuhauses erwähnt ist«, so der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dort weiter: »Es gab keinerlei Hinweise seitens der Veranstaltungskoordinatorin, dass die Veranstaltung noch in Frage gestellt werden könnte.« In den Geschäftsbedingungen stehe auch nirgends, dass politische Veranstaltungen nicht zugelassen würden. Außerdem handele es sich hier keineswegs um eine Parteiveranstaltung, sondern um eine »geschichtsbezogene«, vom Kulturreferat der Landeshauptstadt München im Rahmen der »Veranstaltungsreihe Revolutionswerkstatt« geförderte Gedenk- und Aufklärungsveranstaltung.

Wann das Landgericht München über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entscheidet, ist noch unklar. Bei Ablehnung haben die Veranstalter schon mal angekündigt, gegen das Raumverbot am Samstag vor dem Hofbräuhaus zu protestieren und die Veranstaltung im Freien abzuhalten.

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