Spahn verschärft Verbotspläne von »Therapien« für Homosexuelle

Ausnahmen für Heranwachsende gestrichen / Bundeskabinett stimmte Gesetzentwurf zu

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Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seine Pläne für ein Verbot von Pseudo-Therapien zum »Umpolen« von Homosexuellen verschärft. Das berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf den entsprechenden Gesetzentwurf. »Wir haben das Verbot noch schärfer gefasst«, sagte Spahn dem RND. Ausnahmen für Heranwachsende seien gestrichen worden. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch dem Gesetzentwurf von Spahn zu.

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Gerade in dieser Altersphase fänden die meisten Therapieversuche statt, erklärte Spahn. Daher werde auch bei 16- bis 18-Jährigen die »Konversionstherapie« künftig verboten. Diese angebliche Therapie sei »viel zu gefährlich für Leib und Seele, als dass man Graubereiche zulassen dürfte«.

Spahn plant demnach das Verbot im Strafrecht zu verankern. »Verstöße werden wie bei anderen Strafrechts-Delikten auch je nach Schwere der Tat von Ordnungsämtern oder von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt«, erklärte der Minister. Selbst Werbung, das Anbieten und das Vermitteln von »Konversionstherapie« solle verboten werden. »Darauf steht dann ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro«, erklärte Spahn. Der Minister setze auf den Abschreckungseffekt: »Momentan werden Schätzungen zufolge in Deutschland jedes Jahr bis zu 2000 Konversionstherapien durchgeführt. Das sind 2000 zu viel.« Mit Konversionstherapien sind psychotherapeutische Methoden gemeint, die das Ziel haben, Homosexualität zu »heilen«. Agenturen/nd

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