Willkür bleibt

Jana Frielinghaus über die Nicht-Entscheidung zum Asylrecht verfolgter Homosexueller

Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Für Geflüchtete lässt sich ergänzen: auch vor dem Bundesamt für Asyl und Flüchtlinge, kurz BAMF. Sie können sich noch weniger als andere auf objektive Kriterien des Rechtsstaats verlassen, sondern müssen auf die Empathie der Zuständigen hoffen.

Dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sich nicht mit dem Fall einer Frau aus Uganda befasste, die in ihrem Herkunftsland als Lesbe Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt war, begründete er mit einer angekündigten positiven Entscheidung des BAMF. Mehr als sieben Jahre, nachdem die Klägerin erstmals Asyl beantragt hatte, scheint nun also plötzlich eine schnelle Entscheidung möglich. Das schürt den Verdacht, dass so ein Präzedenzurteil verhindert werden sollte. Ein solches hätte die Lage auch für viele weitere Schutzsuchende klären können.

Doch nach der Nicht-Entscheidung vom Montag muss sich jede und jeder Betroffene weiter mit dem BAMF und den Gerichten herumschlagen. Einzelnen Sachbearbeitern ist es vorbehalten, Richtlinienexegese zu betreiben und darüber zu befinden, ob einer Asylbewerberin in ihrem Herkunftsland wirklich »mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit« Gefahr droht. Vom inhumanen Winkeladvokatentum des BAMF sind auch Afghanen regelmäßig betroffen. Ihnen wird bei Ablehnung ihrer Asylgesuche gern erklärt, sie würden nach ihrer Abschiebung schon eine Gegend finden, in der sie nicht gleich erschossen oder weggebombt werden.

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