Rückkehr auf die Straße

In Ostdeutschland wird von linker und rechter Seite die Wiederaufnahme des Versammlungsalltags geprobt

  • Max Zeising, Leipzig
  • Lesedauer: 4 Min.

Gesundheitsfürsorge und Freiheit, beides Kernelemente einer funktionierenden Demokratie, sind dieser Tage schwer miteinander vereinbar. Staat und Gesellschaft haben schwierige Abwägungen zu treffen: Wie viel Verzicht ist nötig, wie viel Normalität möglich? Es gilt, die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus zu senken und gleichzeitig die Grundrechte zu wahren, insbesondere die Versammlungs- und die Glaubensfreiheit. Die Einschränkungen, die die Bürgerrechte durch das Infektionsschutzgesetz zuletzt erfahren haben, können jedenfalls, darin sind sich alle Demokraten einig, nur von begrenzter Dauer sein.

Schon jetzt wird im Zuge erster Lockerungen der Corona-Maßnahmen die Rückkehr in den Versammlungsalltag geprobt. Und zwar auf rechter wie linker Seite. So waren in Sachsen für Montagabend mehrere Demonstrationen verschiedenen Zwecks angekündigt - unter strengen Hygienevorschriften, versteht sich. Sie verliefen recht unterschiedlich.

In Dresden kehrte die Pegida-Bewegung auf die Straße zurück, was heftige Diskussionen auslöste. Das Ordnungsamt der Stadt hatte der rechten Gruppierung erlaubt, mit bis zu 80 Teilnehmern eine 30-minütige stationäre Kundgebung auf dem Neumarkt abzuhalten. FDP-Oberbürgermeister Dirk Hilbert erklärte dazu, dies sei »angesichts des Infektionsgeschehens nicht vertretbar«. Die Linke im Stadtrat äußerte scharfe Kritik: Die Entscheidung, ausgerechnet eine Versammlung der »offen rassistischen und islamfeindlichen Pegida« zuzulassen, sei »ein Schlag ins Gesicht eines jeden Demokraten«, sagte Fraktionschef André Schollbach.

Am Montagnachmittag wurde die Teilnehmerzahl der Pegida-Kundgebung daher noch einmal reduziert: auf 15. Die Stadt Dresden verbreitete daraufhin via Twitter eine Erklärung von OB Hilbert: Die Veränderung erscheine ihm »in der jetzigen Situation wesentlich angemessener, da z. B. das Recht auf Ausübung der Religionsfreiheit auch auf 15 Teilnehmer beschränkt ist«. Die Pegida-Veranstaltung stand unter polizeilicher Aufsicht und fand hinter einer Absperrung statt. Sympathisanten befanden sich außerhalb der Absperrung, zugleich formierte sich an der Frauenkirche spontaner Protest.

Auch in Chemnitz gingen am Montag Rechte auf die Straße. Nachdem die Stadt eine Demonstration der selbsternannten Bürgerbewegung »Pro Chemnitz« gegen eine »Corona-Diktatur« zunächst untersagt hatte, ging die Bewegung gerichtlich dagegen vor und erwirkte eine Genehmigung für eine Versammlung mit 15 Teilnehmern. Einige Hundert »Pro Chemnitz«-Sympathisanten standen in der Nähe. Beobachter berichteten von aggressivem Verhalten einiger Teilnehmer, die Polizei stellte 40 Ordnungswidrigkeiten und vier Straftaten fest. »Pro Chemnitz«-Chef Martin Kohlmann kündigte eine weitere Kundgebung für Freitag an.

In Leipzig sagte das Aktionsnetzwerk »Leipzig nimmt Platz« eine für Montagabend geplante Demonstration für die Wahrung des Rechts auf Versammlungsfreiheit kurzfristig ab. Grund sei die »nicht tragbare Auflage« gewesen, die Teilnehmer zur Abgabe personenbezogener Daten zu zwingen. Auch Pegida musste eine Liste der Teilnehmer vorlegen. Eine nd-Anfrage an das Chemnitzer Ordnungsamt, ob eine solche Auflage auch für die dortige rechte Kundgebung galt, blieb bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet.

»Leipzig nimmt Platz« beklagte einen »autoritären Ruck« in der Gesellschaft und rief zu Aktionen des zivilen Ungehorsams auf. »Die Gesellschaft ist ohne viel Widerstand in eine Art Schockstarre gefallen und hat alles mitgemacht. Doch in einer Demokratie müssen alle Maßnahmen hinterfragt werden«, erklärte Irena Rudolph-Kokot für die Initiative.

In Halle hatten am Samstag rund 50 Menschen für die Schließung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt demonstriert. Wegen der beengten Unterbringung dort sei ein Gesundheitsschutz für die Bewohner nicht möglich, schrieb das Bündnis »Halle gegen rechts« in seinem Demoaufruf und forderte eine dezentrale Unterbringung.

So unterschiedlich die Anliegen der verschiedenen Demonstrationen der letzten Tage waren, sie hatten doch eines gemeinsam: Sie standen unter dem Eindruck der neuen Rechtsverordnungen der Bundesländer, die Versammlungen grundsätzlich weiter verbieten, aber Ausnahmegenehmigungen ermöglichen. Allerdings gibt es, mit Blick in die Zukunft, Unterschiede im Detail. So findet sich in der Rechtsverordnung von Thüringen bereits jetzt der Zusatz, dass »ab dem 3. Mai 2020 Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Versammlungsteilnehmern zulässig« sein werden, soweit »die Einhaltung der Personenobergrenze und die Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschriften gewährleistet sind«.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) sagte dazu am Freitag gegenüber »Zeit online«: »In einer Demokratie darf man Meinungsfreiheit nie ruhen lassen.« Er betonte zugleich, die Genehmigung von Demonstrationszügen sei erst dann wieder zu verantworten, wenn »wir ausreichend Impfstoff haben oder ausreichend immun sind«.

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