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Hilfe für Eltern vor dem Aus

Bund und Länder können sich nicht auf Fortsetzung von Lohnersatzleistung einigen

Auch wenn die Zeichen in der Coronakrise ein wenig auf Entspannung stehen und Lockerungen vorgenommen werden: Normalität ist noch lange nicht eingekehrt. In den Kitas werden weiterhin wenige Kinder betreut und auch die Schulen sind weit von einem Präsenzunterricht entfernt. »Viele Familien sind seit einigen Wochen am Rande ihrer Kräfte«, erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Die Sozialdemokratin hält es für problematisch, »wenn zum Beispiel der Handwerker und die Friseurin aufgrund der Lockerungen wieder voll arbeiten gehen sollen, ihnen gleichzeitig aber noch nicht eine umfassende Betreuung der Kinder in Kita und Schule angeboten werden kann«.

Giffey appellierte deshalb an die Länderchefs, gemeinsam mit dem Bund Verantwortung zu übernehmen und die Familien zu unterstützen, die wegen der fehlenden Betreuungsmöglichkeit nicht ihrer Arbeit nachgehen können. Diese Familien bräuchten weiterhin eine Entschädigung.

Doch darum gibt es derzeit eine Hängepartie. Seit Ende März erhalten Eltern nach dem Infektionsschutzgesetz 67 Prozent ihres Lohns vom Staat, wenn sie während der Pandemie Kinder unter zwölf Jahren zu Hause betreuen müssen und daher Einkommensverluste haben. Diese Regelung gilt jedoch nur für sechs Wochen. So sehr Giffey auch auf eine Verlängerung der Regelung dringt, bislang ist es zu keiner Einigung mit den Ländern gekommen. Die sprachen sich nämlich geschlossen dafür aus, dass der Bund künftig die Kosten tragen müsse. Einzig Nordrhein-Westfalen zeigte sich gesprächsbereit. Der Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) stellte am Mittwoch in Aussicht, diese Ersatzzahlungen um weitere sechs Wochen zu verlängern. Tags darauf dann ein Dementi aus dem Bundesarbeitsministerium: »Angesichts der verstärkt öffnenden Schulen und Kindergärten wird es nach heutigem Stand keine Verlängerung der Regelung geben«, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber dem »nd«

Für die Eltern sind die Hürden für eine Lohnfortzahlung ohnehin hoch. Sie ist als letzte Möglichkeit gedacht. Wer die Möglichkeit hat, das Kind in die Notbetreuung zu geben, soll dies tun. Auch müssen Eltern versichern, dass eine Kinderbetreuung anders nicht sicherzustellen ist. Zu Hause bleiben, obwohl der Partner nicht arbeitet und Zeit hätte, geht nicht. Auch Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto müssen erst einmal genutzt werden. Wie viele Familien diese Leistung erhalten, ist unklar. Das Bundesarbeitsministerium kann auf nd-Anfrage keine Zahlen nennen.

Kritik an einer mangelnden Unterstützung für Familien während der Coronakrise kommt von Grünen und Linken. Die Sozialisten fordern einen »Familienrettungsschirm«, also eine monetäre Entlastung: 200 Euro mehr Hartz IV, mindestens 90 Prozent Kurzarbeitergeld und ein Ausbau der Lohnersatzzahlung zu einem »Corona-Elterngeld«. Die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Katja Dörner, möchte dagegen den Druck von den Eltern nehmen. Es müsse möglich sein, erklärte sie, die Arbeit zu reduzieren und Einkommensverluste auszugleichen. Dabei gehe es um eine »kluge Mischung aus Ausweitung der Betreuungsmöglichkeiten und einer deutlichen Entlastung der Familien«. Denn auf Dauer gingen Homeoffice und Kinderbetreuung nicht zusammen, so Dörner.

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