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AfD-nahe Stiftung erhält vorerst weiterhin kein Geld vom Bundestag

Partei scheitert mit Eilantrag auf Auszahlung für die Jahre 2018 und 2019 vor dem Bundesverfassungsgericht

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt vorerst keine öffentlichen Zuschüsse. Die Partei scheiterte mit dem Versuch, die Auszahlung für die Jahre 2018 und 2019 mit einem Eilantrag in Karlsruhe zu erzwingen. Die gewünschte Entscheidung sei im sogenannten Organstreitverfahren generell nicht vorgesehen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Die AfD habe auch nicht dargelegt, dass die Stiftung ohne die Zahlungen ihre Tätigkeit einstellen müsste. Damit ist noch nicht über die eigentliche Klage entschieden. Sie ist weiter anhängig.

Im vergangenen Jahr hatte das Verfassungsgericht bereits eine Beschwerde der Stiftung aus »prozessualen Gründen« nicht angenommen. Der Senat verwarf mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss auch Befangenheitsanträge der AfD gegen drei Richter, die an dem damaligen Verfahren beteiligt waren.

Die sogenannten Globalzuschüsse aus dem Bundeshaushalt stehen nur politischen Stiftungen zu, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen. Über die Verteilung der Mittel und die berücksichtigten Stiftungen entscheidet der Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen.

Dabei orientiert er sich an den Leitlinien einer sogenannten gemeinsamen Erklärung der etablierten politischen Stiftungen von 1998. Demnach gilt als Mindestvoraussetzung für eine Zuwendung, dass die korrespondierende Partei »wiederholt« im Bundestag vertreten ist. Dies ist bei der AfD bisher nicht der Fall. Die Rechtsaußenpartei fordert dennoch rückwirkend 480.000 Euro für 2018 und 900.000 Euro für 2019. Agenturen/nd

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