Zweiklassenbehandlung soll zementiert werden

Die Bundesregierung plant Änderungen in der psychotherapeutischen Versorgung für gesetzlich Versicherte

  • Lisa Ecke
  • Lesedauer: 3 Min.

Homeoffice, Homeschooling, soziale Isolation, finanzielle Schwierigkeiten: Die Coronakrise hat für einen sprunghaften Anstieg von psychischen Problemen gesorgt. So hat sich beispielsweise laut der im Februar veröffentlichten COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland im Verlauf der Corona-Pandemie verschlechtert. Die unter anderem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierte »NAKO Gesundheitsstudie« kommt zu dem Ergebnis, dass während der Corona-Pandemie Menschen unter 60 Jahren zunehmend Symptome von Angst und Depressionen zeigten. Ebenso haben Erhebungen verschiedener Krankenkassen einen Anstieg psychischer Erkrankungen in Folge der Pandemie festgestellt.

Bereits vor dem pandemiebedingten Anstieg der psychischen Erkrankungen hatten Betroffene es schwer, rechtzeitig behandelt zu werden. Zahlreiche Studien belegen für Deutschland eine nicht dem Bedarf entsprechende Versorgung mit ambulanter Psychotherapie. Das Problem dabei ist nicht, dass es zu wenig ausgebildete Psychotherapeuten gibt, sondern zu wenige, die eine Kassenzulassung haben.

Schuld daran ist laut Psychotherapeuten-Verbänden und Oppositionsparteien das Berechnungssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen, das sich nicht an die in den letzten Jahren steigende Behandlungsnachfrage angepasst habe. Und ohne Kassenzulassung kann ein Therapeut nur Privatversicherte und Selbstzahler behandeln. Wer nicht selbst zahlen kann, muss lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Aktuell liegt die Wartezeit für einen ambulanten Therapieplatz im Schnitt bei sechs Monaten, so das Ergebnis einer Umfrage des Verbandes für psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen. Erst im Januar verteidigte die Bundesregierung ihr Vorgehen in Sachen bewilligter Kassensitze in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Trotzdem scheint das Problem im Gesundheitsministerium bekannt zu sein, denn Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will in dem Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) die Maßstäbe für die Beratung von psychisch Erkrankten verändern. Die psychotherapeutische Versorgung soll »schweregradorientiert und bedarfsgerecht« gestaltet werden. Allerdings ist nicht die Schaffung weiterer Kassensitze geplant, sondern neue Bewertungen, um psychische Beschwerden in feste Behandlungsschemata einzuteilen. »Solche Raster-Psychotherapie ist das Ende qualitativ hochwertiger und an der einzelnen Patient*in orientierte Versorgung«, kommentiert dies Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Auch ein breites Bündnis von Verbänden hatte am Dienstag in einem Brief an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags eine Streichung der geplanten Änderungen in dem GVWG gefordert. Hinter den Neuerungen verstecke sich eine Beschneidung der bisherigen Psychotherapie-Leistungen. Schon jetzt würde sich die Therapie bedarfsgerecht und am Schweregrad orientieren, was die unterschiedlich langen Therapiebehandlungen zeigen würden. Eine Behandlung »nach Tabelle«, die Patient*innen eine Anzahl an Therapiestunden zuweist, dürfe es auf keinen Fall geben.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) äußerte sich gegenüber »nd« hingegen positiv zu den geplanten Gesetzesänderung: »Gerade Schwererkrankte könnten davon profitieren und schneller in die Versorgung kommen«, sagte Pressesprecher Florian Lanz. »Dass sich beispielsweise die Bundespsychotherapeutenkammer über diese Idee entrüstet, ist nicht nachzuvollziehen«, so Lanz. Auch die Krankenkasse AOK begrüßte gegenüber »nd« den Änderungsantrag. Behandlungsentscheidungen würden sich »immer noch zu wenig an Schwere und Aktualität der Erkrankung« richten, was für Ressourcenverschwendung sorge.

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»Es ist zu befürchten, dass künftig mit einem rigiden Raster festlegt wird, wie schwer Patient*innen erkrankt sein müssen, um eine Behandlung zu erhalten«, fasst BPtK-Präsident Munz die Befürchtungen zusammen. »Gesundheitspolitik gegen psychisch kranke Menschen in letzter Minute in ein Gesetz einzufügen, das bereits im Bundestag und Gesundheitsausschuss beraten wurde, zeugt außerdem von einem zweifelhaften Verständnis demokratischer Prozesse«, so Munz.

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