• Berlin
  • Kommunaler Wohnungsankauf

Transparenz beim Wohnungsdeal

Der geplante Ankauf von Wohnungen von Vonovia und Deutsche Wohnen muss wirtschaftlich sein

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Fast 15 000 neue Wohnungen bald neu in Berliner Landesbesitz - das ist wirklich eine große Sache, keine Frage. Wenig verwunderlich ist es angesichts dessen, dass sich der Regierende Bürgermeister Michael Müller und der Finanzsenator Matthias Kollatz (beide SPD) jetzt im Wahlkampf besonders mit dem Ankauf der Wohnungen von den Immobilienkonzernen Deutsche Wohnen und Vonovia öffentlich brüsten. Schließlich dürften sich in dem Portfolio auch einige Wohnungen befinden, die einst 2004 vom Land Berlin mit dem GSW-Verkauf verscherbelt wurden. Mitten in der heißen Phase des Wahlkampfes können sich die SPD-Spitzen damit als Rückkäufer profilieren. Die Botschaft: Sehr her, wir sichern günstigen Wohnraum und steigern wie versprochen die kommunalen Wohnungsbestände. Berlin ist zwar noch lange nicht Wien, aber mit mehr als 350 000 Wohnungen in Landeshand konnten die Bestände seit zehn Jahren tatsächlich deutlich aufgestockt werden.

Dass es einen Unterschied machen kann, in einer öffentlichen Wohnung oder privat zu mieten, das können Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sicher bestätigen. Denn in solchen Fällen gelten für die Mietverträge normalerweise die Regelungen der Kooperationsvereinbarungen zwischen den Landeseigenen und dem Land. Das bedeutet, dass die Mieten leistbar bleiben und somit eine soziale Wohnraumversorgung garantiert bleibt. Aber gelten diese Vereinbarungen auch für die neu angekauften Wohnungsbestände?

Detaillierte Informationen über das angestrebte Geschäft liegen leider weder der Öffentlichkeit, ja selbst nicht einmal den Koalitionspartnern der SPD vor, den Linken und Grünen. Nicht einmal der Kaufpreis soll offenbar öffentlich bekannt werden. Das verwundert: Soll den Immobilienkonzerne etwa der Verkauf von alten, sanierungsbedürftigen Wohnungen vergoldet werden?

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