Bis nach Karlsruhe

Ulrike Henning über ein letztes Aufgebot der privaten Pflegebranche

Tarifautonomie, Berufsfreiheit und erst recht Gleichbehandlung sind hohe Güter. Private Pflegeanbieter haben sich diese Schlagworte auf die Fahne geschrieben und sind damit nach Karlsruhe gezogen, sogar zwei ihrer Verbände unterstützen die Verfassungsklage gegen die ab September 2022 greifende Verpflichtung zur Bezahlung nach Tarif.

Unabhängig davon, wie das Verfassungsgericht entscheiden wird, kann die Klage als letztes Aufgebot der privaten Pflegebranche verstanden werden. Hier soll um jeden Preis etwas ganz anderes verhindert werden als eine Einschränkung der Gleichheit. Es geht darum, dass weiter Gewinne zu Lasten von Löhnen möglich sein sollen. Am Ende auch zu Lasten der dann schlechter Gepflegten. Und zu Lasten derjenigen, die ihr Scherflein zur Pflegeversicherung beitragen. Kurz, es geht um Gewinne, die, im kapitalistischen Konsens, über alles andere zu stellen sind. Unternehmen sind nicht so einfach bereit, einen Claim wieder abzutreten, den sie einmal besetzt haben. Neben dem Wohnen erscheint die Pflege als ein weiterer Bereich, in dem das unübersehbar ist. Dieser Gang vor das höchste Gericht in Deutschland zeigt, dass der Kampf um eine Daseinsvorsorge, die frei ist von Profitinteressen, noch länger dauern wird.

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