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  • Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen

Aufstand der Mieterstadt

Beim Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen geht es um eine Richtungsentscheidung, die die Wohnungspolitik der Zukunft bestimmt

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 6 Min.

Der Wahlkampf für den Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen in Berlin läuft bis kurz vor dem Abstimmungstermin am Sonntag. »Wir machen die ganze Zeit weiter Haustürgespräche«, erzählt Jonas Becker von der Sozialisierungs-Initiative, die die Abstimmung über die Vergesellschaftung von großen Immobilienkonzernen mit ihren Unterschriftensammlungen erzwungen hat. Der Aktivist, der auch für den Pressekontakt zuständig ist, weiß, wovon er spricht. Becker ist selber im Wedding, in der Siemensstadt und in der Großsiedlung Weiße Stadt in Reinickendorf unterwegs gewesen, hat direkt an den Türen für das Ansinnen geworben. Dass es viel »Zuspruch« gebe, erklärt sich Becker damit, dass der Immobilienriese Deutsche Wohnen in seinen Gebieten einen großen Wohnungsbestand hat. Überhaupt berichten Wahlkämpferinnen und -kämpfer der Kampagne, dass die Resonanz überwältigend ist. »Wir merken, dass über 80 Prozent der Menschen in Berlin Mieterinnen und Mieter sind«, sagt Becker. Das Anliegen des Volksentscheids betrifft alle mit kleinen und mittleren Einkommen, von Migrantinnen und Migranten bis zu Akademikerinnen und Akademikern, von Arbeiterinnen und Arbeitern bis zu Studierenden. Wie massiv das Mietenwahnsinn-Problem in der Hauptstadt ist, haben Untersuchungen gezeigt.

Doch nicht nur an den Haustüren läuft der Wahlkampf der Enteignungs-Initiative zurzeit auf Hochtouren. An diesem Samstag will das Bündnis beispielsweise auch mit einem Kampagnenbus einen Stopp beim Heimspiel des Fußball-Bundesligisten 1. FC Union Berlin gegen Arminia Bielefeld einlegen. Dort sollen Flyer und Informationsbroschüren verteilt werden. Die Fußballfans, das hat sich bei ähnlichen Aktionen gezeigt, sind dem Volksentscheid gegenüber ebenfalls aufgeschlossen. Immer wieder gibt es aber Informationsbedarf und interessierte Nachfragen. »nd« erklärt an dieser Stelle deshalb auch noch einmal die wichtigsten Aspekte und Fragen des Volksentscheides.

Um was geht es genau? Was ist der Gegenstand des Volksentscheids?

Abgestimmt wird - so steht es auf dem Stimmzettel für den Volksentscheid - darüber, ob der Senat aufgefordert werden soll, »alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind«. Vergesellschaftet werden sollen alle Wohnungsbestände privatwirtschaftlicher Wohnungsunternehmen mit jeweils über 3000 Wohnungen in Berlin. Ausgenommen davon sind Wohnungsunternehmen in öffentlichem Eigentum und »Bestände in kollektivem Besitz der Mieter*innen« - also auch Genossenschaften. Nach der Enteignung gegen Entschädigung sollen die Wohnungsbestände - die Rede ist von 243 000 Wohneinheiten - durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts verwaltet werden, unter demokratischer Beteiligung von Belegschaft, Mieter*innen und Stadtgesellschaft. Eine spätere Reprivatisierung der Wohnungsbestände soll durch die Satzung der Anstalt ausgeschlossen werden. So können nach Meinung der Initiative der Anstieg der Mieten gestoppt und langfristig bezahlbare Mieten gesichert werden.

Wer steht hinter dem breiten Zusammenschluss Deutsche Wohnen & Co enteignen?

Die Initiative, die den Volksentscheid durch das Sammeln von fast 350 000 Unterschriften erzwungen hat, wird von Einzelpersonen, Mitgliedern von Mieter*innen-Initiativen, stadtpolitischen Organisationen sowie Parteien wie Die Linke getragen. Mit im Bündnis aktiv sind auch linksradikale Gruppen wie die Interventionistische Linke. Unterstützt wird die Initiative unter anderem auch vom Berliner Mieterverein mit seinen 180 000 Mitgliedern. Des Weiteren haben sich auch Gewerkschaften wie beispielsweise Verdi und die IG Metall für die Ziele des Volksentscheids ausgesprochen.

Wie läuft der Volksentscheid praktisch ab, was für Rahmenbedingungen gibt es?

Aufgerufen zur Teilnahme am Volksentscheid sind alle wahlberechtigten Berlinerinnen und Berliner. Das sind insgesamt rund 2,45 Millionen Menschen. Die Abstimmung erfolgt am Sonntag zeitgleich mit der Bundestagswahl, der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin. Wie bei diesen Wahlen war es auch im Vorfeld des Volksentscheids möglich, per Briefwahl abzustimmen.

Wann ist der Volksentscheid gewonnen?

Damit der Volksentscheid erfolgreich ist, müssen zwei Hürden genommen werden: Zum einen muss eine relative Mehrheit der Wählenden mit Ja stimmen. Zum anderen muss ein Quorum erfüllt werden: Demnach müssen 25 Prozent der Wahlberechtigten, also mindestens 613 000 Menschen, den Volksentscheid unterstützen. Da der Volksentscheid als Letztes ausgezählt wird, könnte das Ergebnis erst am späten Abend feststehen. Laut Landeswahlleiterin wird mit ersten Ergebnissen zum Volksentscheid ab 21 Uhr gerechnet.

Wäre das Ergebnis eines erfolgreichen Volksentscheids verbindlich?

Da mit dem Volksentscheid lediglich ein Appell an den Senat gerichtet wird, einen Beschluss umzusetzen, gibt es keine unmittelbare Konsequenz, da kein Gesetz zur Abstimmung steht. »Rechtlich ist es so, dass dieser Volksentscheid keine rechtliche Verbindlichkeit hat«, sagt Oliver Wiedmann, der Landesvorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg zu »nd«. Schließlich handele es sich um einen sogenannten Beschlussvolksentscheid. Das heißt aber nicht, dass man ihn ignorieren könne, betont Wiedmann. »Volksentscheide haben Verfassungsrang, und natürlich muss das Ergebnis von der Politik ernst genommen werden.« Der Senat wäre im Erfolgsfall aufgerufen, ein Vergesellschaftungsgesetz vorzulegen.

Wer ist für und wer ist gegen den Volksentscheid?

Die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien haben sich im Wahlkampf klar zum Volksentscheid positioniert: Während SPD, CDU und FDP sowie AfD das Ansinnen der Initiative ablehnen, haben sich Die Linke und die Grünen dafür ausgesprochen. »Der Volksentscheid kann nur Ultima Ratio sein«, erklärte indes Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch im Wahlkampf. Sie will den politischen Druck nutzen, damit genügend bezahlbarer Wohnraum gesichert wird. Die Linke erklärt dagegen klar: »Wir werden das kreditfinanziert machen - die Stadt wird reicher, nämlich um die vergesellschafteten Wohnungsbestände«, so Linke-Spitzenkandidat Klaus Lederer.

Wie stehen die Chancen für die Initiative, den Volksentscheid zu gewinnen?

Viele Beobachterinnen und Beobachter gehen von einer »knappen Kiste« am Sonntag aus. In Umfragen zeichneten sich in den vergangenen Monaten sowohl Mehrheiten für als auch gegen den Volksentscheid ab. Eine Prognose ist deshalb unmöglich.

Was kostet der Volksentscheid, wenn er umgesetzt wird?

Da gehen die Meinungen auseinander: Die Trägerin des Volksentscheids schätzt die Entschädigungssumme zwischen 7,3 und 13,7 Milliarden Euro. Die amtliche Schätzung geht von einem Betrag von 28,8 bis 36 Milliarden Euro aus.

Hätte ein Vergesellschaftungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand?

Die Linke und die Initiative haben bereits eigene Entwürfe für ein Vergesellschaftungsgesetz vorgelegt, die auf Artikel 15 des Grundgesetzes beruhen. Wie immer in der Rechtswissenschaft gibt es diverse Gutachten, die entweder erklären, dass die Enteignung nicht rechtmäßig ist oder doch möglich. Im Vorfeld wurde der Volksentscheid von den Wissenschaftlichen Diensten in Bundestag und Abgeordnetenhaus geprüft. Am Ende wird wohl das Bundesverfassungsgericht darüber befinden, falls der Volksentscheid durchkommt.

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