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Bundeswahlleiter legt Einspruch gegen Bundestagswahl ein
Ablauf der Abstimmung in sechs Berliner Wahlkreisen bei der Bundestagswahl wird bemängelt
Berlin. Nach Pannen bei der Bundestagswahl in Berlin hat Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl eingelegt. »Aufgrund der Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern habe ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt«, erklärte er am Freitag in Wiesbaden. Aufgrund der Probleme am Wahltag könne nicht ausgeschlossen werden, »dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte«. Zuvor hatte »Business Insider« über das Thema berichtet.
Am 26. September war es in Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen gekommen. Es habe teilweise sehr lange Wartezeiten gegeben, so dass in der Folge viele Wähler nicht von ihrem Wahlrecht hätten Gebrauch machen können, hieß es in der Mitteilung des Bundeswahlleiters. Der Einspruch bezieht sich auf die Wahlkreise 75 Berlin-Mitte, 76 Berlin-Pankow, 77 Berlin-Reinickendorf, 79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf, 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und 83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost.
Thiel hat nach eigenen Angaben zur Prüfung der Vorfälle einen Bericht der Berliner Landeswahlleiterin angefordert. Nach allen aktuell vorliegenden Erkenntnissen hätten die Vorkommnisse wahlrechtliche Vorschriften verletzt und stellten deshalb Wahlfehler dar, die unter anderem den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl beeinträchtigt hätten. Zudem könnten die aufgetretenen Wahlfehler mandatsrelevant gewesen sein.
Allen Wahlberechtigten sowie den Landeswahlleitungen und dem Bundeswahlleiter stehe die Möglichkeit offen, Einspruch gegen die Wahl beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen, hieß es in der Pressemitteilung des Bundeswahlleiters. Die Frist hierfür ende am 26. November 2021. Der Einspruch sollte im Lauf des Freitags an den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gehen. Der Ausschuss muss dann prüfen, ob Wahlfehler vorlagen und ob diese mandatsrelavant waren, also Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Bundestag hatten. nd/Agenturen
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