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Vater, Mauer, Kind: Wenn ein Elternteil im Gefängnis sitzt
Eine neue Koordinierungsstelle will Kindern von Inhaftierten den Kontakt zum Elternteil erleichtern
Eine Gefängnisstrafe zerreißt das Leben – und nicht nur das der Inhaftierten. Die Angehörigen, die zurückbleiben, müssen mit dem Verlust klarkommen, mit materieller Unsicherheit, mit Schock, Scham und Schweigen. Seit Dezember arbeitet eine neue Koordinierungsstelle der Berliner Justiz- und Bildungsverwaltung deshalb daran, die Situation von Kindern Inhaftierter zu verbessern.
Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland jedes Jahr rund 100 000 minderjährige Kinder, deren Elternteil hinter Gittern sitzt. Eine offizielle Erfassung gibt es nicht, aber die Schätzung lässt sich für Berlin weiterrechnen: Setzt man für 2021 die 3289 Inhaftierten in Berlin, über 95 Prozent von ihnen Männer, zur bundesweiten Anzahl ins Verhältnis, landet man bei knapp sieben Prozent. Demnach müssten, sehr grob geschätzt, sieben Prozent aller betroffenen Kinder in der Hauptstadt leben: 7000 Kinder, denen der Staat den Zugang zu Vater oder Mutter erschwert.
Kinder haben ein Recht auf Kontakt mit beiden Eltern. »Das steht nicht umsonst in der UN-Kinderrechtskonvention«, betont Anja Seick. Die Juristin leitet die frisch geschaffene Koordinierungsstelle. Aus ihrer Arbeit bei der Freien Hilfe, einem Berliner Verein für Straffälligen- und Wohnungslosenhilfe, weiß sie bereits, wo es hakt. Um den bestmöglichen Kontakt zu gewährleisten, müssten alle Stellen innerhalb und außerhalb der Gefängnismauern zusammenarbeiten. Doch bisher arbeiten sie vor allem nebeneinanderher.
So wissen Mitarbeitende aus der Jugendhilfe selten, wie sie mit Haftsituationen umgehen sollen – wenn sie überhaupt davon erfahren. Seick erzählt, dass Fachkräfte derartige Situationen oftmals nicht im Blick hätten, wenn die Angehörigen ihre Situation verschwiegen. »Elternteile sind plötzlich alleinerziehend, können die Miete nicht mehr bezahlen, das Kind hat plötzlich Probleme in der Schule, aber niemand denkt an Haft, weil das Thema einfach so tabuisiert ist.« Wenn es dann doch aufkommt, sind die Fachkräfte verunsichert. »Viele denken spontan, dass ein Elternteil in Haft möglicherweise kindeswohlgefährdend ist«, so Seick. Im Jugendamt oder bei sozialen Trägern würde dann aus einem Bauchgefühl heraus entschieden. »Wir wollen aus dem Bauchgefühl eine Expertise machen.«
Und auch in der Justiz gelte es weiter zu sensibilisieren. Während auf den Entscheidungsebenen bereits ein ausgeprägtes Bewusstsein für Kinderrechte herrsche, stoße sie bei Mitarbeiter*innen der Justizvollzugsanstalten (JVA) hin und wieder auf Skepsis, erzählt Seick. »Da sind nicht alle davon überzeugt, ob die JVA ein Ort für Kinder sein sollte.«
Eine zentrale Aufgabe der Koordinierungsstelle lautet deshalb: Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Handlungsleitfäden für Fachkräfte, Fachberatung, Fortbildungen und Austauschformate zwischen Justiz und Jugendhilfe sollen das Tabu ab- und einen Blick für Kinderrechte aufbauen. Zudem nimmt sich die Stelle vor, die JVA familienfreundlicher zu gestalten, das Angebot für Familien auszubauen und eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene zu schaffen.
In einer Pressemitteilung betont die Senatsjustizverwaltung zwar, dass im Berliner Justizvollzug »bereits seit Jahren familienorientierte Angebote« existierten: Verschiedene freie Träger begleiteten etwa Kinder zu ihren inhaftierten Müttern, berieten betroffene Elternteile und Angehörige, coachten Väter im Gefängnis im Umgang mit ihren Kindern oder brächten Kinder und Väter in begleiteten Gruppenaktivitäten zusammen, wie im Rahmen des Projekts »Aufgefangen« der Freien Hilfe.
Natalie Stein arbeitet bei »Aufgefangen«. Sie weiß, dass es trotz des breiten Angebots Luft nach oben gibt. Das geht schon bei den Besuchszeiten los: »Gerade Mütter mit Kindern im Schulalter haben oft das Problem, dass die Kinder aus der Schule geholt werden müssen, um zu den Besuchen mitzukommen«, erzählt sie. Dann die Besuchsräume: Stein beschreibt eine ungemütliche Atmosphäre mit hoher Geräuschkulisse und ohne Privatsphäre. »Das ist kein passender Ort, um mit dem Partner über das gemeinsame Kind zu sprechen.« Gerade für jüngere Kinder wiederum reichten die Besuchstermine oft nicht aus, um Elternteile an ihrem Leben teilhaben zu lassen. »Die schreiben sich ja nicht auf: Das will ich dem Papa oder der Mama nächsten Freitag erzählen«, so Stein. Doch gerade in der Untersuchungshaft seien Telefonate kaum möglich und auch sonst könnten sich meistens nur die Gefängnisinsassen telefonisch melden, nicht andersherum.
Auch hier will die Koordinierungsstelle ansetzen. Denn wenn der Kontakt mit dem Elternteil unkomplizierter und angenehmer werde, falle Kindern der Umgang mit der neuen Lebenssituation wahrscheinlich leichter, erklärt Seick. »Sie wissen aus Kinderbüchern, dass Menschen, die böse sind, im Kerker landen und nichts zu essen bekommen.« Zu sehen, dass es dem Elternteil trotz allem gut gehe und die Straftat keinen bösen Menschen aus ihm mache, sei für sie elementar. »Es gibt nicht Schwarz und Weiß, ein Mensch hat sehr viele Facetten. Das ist eine ganz wichtige Info für Kinder.« Diese Info muss auch in der breiten Gesellschaft erst noch ankommen.
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