Lübcke-Untersuchungsausschuss entzweit

Zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten gibt es keinen gemeinsamen Abschlussbericht

Drei Jahre lang hat der Untersuchungsausschuss des Landtags in Hessen zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ermittelt, nun endet er im Eklat: Regierung und Opposition konnten sich nach einer vertraulichen Sitzung am Dienstag in Wiesbaden nicht auf einen gemeinsamen Entwurf für einen Abschlussbericht einigen.

Die schwarz-grüne Koalition hat stattdessen ein eigenes Papier abgestimmt, das nicht auf der Vorlage des SPD-Berichterstatters Gerald Kummer basiert. Dabei hatten die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP das Untersuchungsausschussgesetz derart geändert, dass auch die Opposition das Amt des Berichterstatters übernehmen darf. Bis dahin war es üblich, dass diese Rolle wie auch der Ausschussvorsitz von den Regierungsfraktionen übernommen wurde.

Zur Begründung der Ablehnung des SPD-Entwurfs heißt es vom Obmann der CDU, Holger Bellino, dieser sei von schlechter Qualität. Sachverhalt und Bewertung würden beispielsweise darin nicht getrennt.

Walter Lübcke war 2019 von dem Rechtsextremen Stephan Ernst vor seinem Haus in einem Ortsteil der Kreisstadt Wolfhagen erschossen worden. Zum Mandat des Untersuchungsausschusses gehörte es, die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Mordfall aufzuarbeiten. Darin könnte ein Grund für den eigenen Abschlussbericht der Regierungskoalition liegen: Die CDU sieht kaum Verfehlungen bei den Sicherheitsbehörden. Der Untersuchungsausschuss habe ergeben, dass Verfassungsschutz und Polizei den späteren Täter wegen fehlender Tatbestände hätten weder observieren noch abhören dürfen, meint der konservative Obmann Bellino. »Ich spreche mich im Ergebnis unserer Untersuchung dafür aus, den Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden zu fördern«, schreibt Bellino in einer Presseerklärung. Zudem sollten Speicherfristen in Datenbanken verlängert werden.

Die Grünen tragen die Haltung ihres Koalitionspartners mit. Beide Regierungsparteien betonen aber auch, dass es kaum Unterschiede zu dem SPD-Entwurf gebe. Die Grünen-Abgeordnete Eva Goldbach sagte, die politisch wichtigen Abschnitte des eigenen Berichts zu Bewertung und Handlungsbedarf entstammten zu großen Teilen dem SPD-Entwurf. Jedoch widerspricht Goldmann dem Koalitionspartner in einem wichtigen Punkt: »Die Gefährlichkeit von Stephan Ernst steht rückblickend allerdings außer Frage. Somit war die Entscheidung, ihn nicht weiter zu beobachten, aus heutiger Sicht fehlerhaft.« Auch die fehlende Weitergabe einer Information des Landesamts für Verfassungsschutz zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte stelle ein Versäumnis dar, so die Grünen-Abgeordnete.

Der Obmann der FDP-Fraktion, Matthias Büger, nannte es »enttäuschend«, dass es keinen gemeinsamen Bericht geben wird. Die Vorlage des Berichterstatters der SPD wäre »eine gute Grundlage« gewesen, erklärte Büger. »Der richtige Weg wäre gewesen, dass CDU und Grüne Änderungsanträge zum offiziellen Bericht des Berichterstatters der SPD eingereicht hätten«, so Büger. Jedoch scheine es, als sei dies nie beabsichtigt gewesen.

Der Linkspartei-Obmann Torsten Felstehausen fragt, »welche Inhalte Schwarzgrün gerne unter den Teppich kehren will«. Dass CDU und Grüne ernsthaft glaubten, nach diesem Vorgehen noch einen konsensuellen Teil erreichen zu können, grenze an Hohn, so Felstehausen. Die AfD will dem Bericht der Koalition die Zustimmung verweigern, auch weil sie teilweise zu anderen Bewertungen komme.

Bis zum 20. Juni können die Oppositionsfraktionen an ihren Sondervoten zu dem Abschlussbericht arbeiten. Im Juli soll dieser im Landtag debattiert werden. Drei Monate später folgt dann die Landtagswahl.

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