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Lübcke-Ausschuss: Letzte Patrone im Wiesbadener Landtag

Kontroverse Bewertungen im parlamentarischen Ausschuss zum Lübcke-Mord

Hätten die hessische Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten und CDU-Politiker Walter Lübcke verhindern können? Versagte der Verfassungsschutz, da er die 2021 als Einzeltäter und -helfer verurteilten Stephan Ernst und Markus H. als »abgekühlte« Rechtsextreme ansah? Wie war der ehemalige Verfassungsschützer und V-Mann-Führer Andreas Temme in die Kasseler rechte Szene involviert? So lauteten die wesentlichen Fragen, die der 2020 eingerichtete Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag klären sollte. Schließlich sollte auch aufgearbeitet werden, ob der Innenminister Peter Beuth (CDU) die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß informiert hatte.

Walter Lübcke war 2019 vor seinem Haus im Landkreis Kassel von Ernst erschossen worden. Als ein Motiv gilt der Hass auf den Politiker wegen dessen flüchtlingsfreundlicher Rede bei einer Bürgerversammlung im nordhessischen Lohfelden. Ernst war als rechter Gewalttäter mehrfach vorbestraft und wurde ab 1999 vom hessischen Landesamt für Verfassungsschutz vorübergehend beobachtet.

In mehr als 40 Sitzungen bearbeitete der als »UNA 20/1« bezeichnete Ausschuss rund 2800 Aktenordner und befragte 55 Zeugen oder Sachverständige. Ende Juni fand die letzte Sitzung statt, vergangene Woche wurde der Abschlussbericht veröffentlicht. Am heutigen Mittwoch wird dieser im Wiesbadener Landtag debattiert.

Auf 1400 Seiten illustriert der Bericht das Scheitern eines Organs, das eigentlich die demokratische Einigkeit der sechs (oder wenigstens fünf) Landtagsfraktionen bei der Aufarbeitung des Mordes betonen wollte. Denn der Untersuchungsausschuss konnte sich nicht auf einen gemeinsamen Abschluss einigen und hat stattdessen vier verschiedene Bewertungen abgegeben.

Dass Oppositionsparteien ein Sondervotum vorstellen, ist auch bei anderen Untersuchungsausschüssen üblich. In Hessen fiel jedoch die schwarz-grüne Regierungskoalition dem eigentlich für den Abschlussbericht zuständigen SPD-Berichterstatter Gerald Kummer mit einem eigenen Entwurf in den Rücken. Der SPDler hatte unter anderem den seit 24 Jahren unter CDU-Verantwortung stehenden Verfassungsschutz kritisiert.

Deshalb haben nun CDU und Grüne ihren eigenen Entwurf an den Beginn des vierteiligen Abschlussberichts gestellt. Der Mord an Walter Lübcke sei auch aus heutiger Sicht nicht zu verhindern gewesen, heißt es dort. So hatte es auch der einstige hessische Innenminister und spätere Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) im Ausschuss vorgetragen.

Ihren eigentlich als gemeinsamen Bericht gedachten Entwurf legt die SPD nun zusammen mit der FDP als Sondervotum vor. »Dieser Abschlussbericht legt Zeugnis darüber ab, an welchen Stellen in der hessischen Sicherheitsarchitektur nachjustiert werden muss«, schreiben die beiden Fraktionen.

Weitere eigene Bewertungen kommen von Abgeordneten der AfD und der Linken. Mit 15 Seiten ist der AfD-Bericht der dünnste, auch inhaltlich: Man erkenne keine Versäumnisse bei den Behörden, trotzdem müsse der Verfassungsschutz verbessert werden.

Nur die Linken sehen ein »flächendeckendes Versagen der Sicherheitsbehörden« bei der Beobachtung rechter, militanter Bewegungen und wollen deshalb den Verfassungsschutz auflösen. Diese und andere Schlussfolgerungen hat die Fraktion am Montag auf einer Pressekonferenz in Wiesbaden vorgestellt. Torsten Felstehausen, Linken-Obmann im Untersuchungsausschuss, verwies insbesondere auf den Kasseler Pegida-Ableger Kagida (»Kassel gegen die Islamisierung des Abendlandes«), in dem sich auch der Lübcke-Mörder bewegte. Darauf hatten auch die von der Linken-Fraktion geladenen Sachverständigen aufmerksam gemacht. Demnach gehört auch die Kasseler AfD zu diesem mörderischen und rechtsextremen Dunstkreis.

In ihrem Bericht verweist Die Linke auch auf die Beiträge außerhalb von Parlament und etablierter Politik. »Viele zivilgesellschaftliche Akteure, antifaschistische Gruppen, Dokumentations- und Rechercheprojekte, Vereine, Initiativen, Bündnisse und Einzelpersonen leisten bereits einen wichtigen und effizienten Beitrag im Kampf gegen Rechts«, heißt es. Doch ihre Arbeit werde erschwert durch eine zu kurze Laufzeit von Förderprojekten. Antifaschistische Gruppen würden außerdem regelmäßig durch den Verfassungsschutz in ihrer Arbeit behindert oder sogar kriminalisiert.

Schließlich geht Die Linke auch auf das gesellschaftliche Klima in Deutschland ein, das Elisabeth Kula, Vorsitzende der Linksfraktion im hessischen Landtag, als »Nährboden für rechten Terror« einordnet und dafür neben den Grünen vor allem die Christsozialen verantwortlich macht. So habe etwa der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf dem politischen Aschermittwoch seiner Partei 2011 davon gesprochen, sich »bis zur letzten Patrone« gegen »Zuwanderung in deutsche Sozialsysteme« wehren zu wollen.

Einer der von Seehofer Adressierten war der aus dem Irak geflohene Ahmed I. Am 6. Januar 2016 wurde er in der Nähe seiner Flüchtlingsunterkunft in Lohfelden niedergestochen und schwer verletzt, mutmaßlich vom Lübcke-Mörder Stephan Ernst. »Hätten die Polizisten auf mich gehört, wäre es nicht so weit gekommen und der Kasseler Regierungspräsident wäre nicht ermordet worden«, trug I. im Untersuchungsausschuss vor.

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