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Radio Dreyeckland: Razzien waren rechtswidrig
Das Landgericht Karlsruhe urteilt zu Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland
Das Karlsruher Landgericht hat entschieden, dass die Durchsuchungen bei dem Freien Radio Dreyeckland (RDL) in Freiburg rechtswidrig waren. Dieser Beschluss wurde den Betroffenen des Senders am Montag zugestellt. Darin geht es um Razzien vom 17. Januar, bei denen die Räume des Senders sowie die Wohnungen eines Redakteurs und des Verantwortlichen im Sinne des Presserechts polizeilich durchsucht worden waren.
Der für Staatsschutzsachen zuständige Staatsanwalt Manuel Graulich unterstellt, RDL habe strafbare Propaganda für die verbotene Website Indymedia Linksunten betrieben. Die linke Open-Posting-Plattform hatte der damalige Innenminister Thomas de Maizière 2017 als kriminelle Vereinigung verboten. Der Anlass für die Razzien im Januar war ein Beitrag auf der RDL-Website über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
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Verfasst wurde der Internetbeitrag von dem Redakteur Fabian Kienert, der dabei auf »Linksunten« verlinkte. Den Anfangsverdacht, dass das Radio damit eine kriminelle Vereinigung unterstützt haben könnte, hält das Landgericht in seinem Beschluss für problematisch: Die vom Amtsgericht genehmigten Durchsuchungen hätten eine erhebliche einschüchternde Wirkung gehabt und seien unverhältnismäßig. Die Staatsanwaltschaft habe damit in die Rundfunkfreiheit und in die Unverletzlichkeit der Wohnung des Redakteurs eingegriffen, so die Richter. Auch das Redaktionsgeheimnis und die Vertraulichkeit der Informantenbeziehung seien beeinträchtigt worden.
In dem letztinstanzlichen Urteil des Landgerichts geht es nur um die Frage der Durchsuchungen bei einem journalistischen Medium. Weiterhin existiert jedoch ein Hauptverfahren gegen Kienert. Dort sollen die Richter über die Frage entscheiden, ob er sich mit dem Link strafbar gemacht hat. Eine solche Anklage wollte das Landgericht nicht zulassen, da Kienert nur seine journalistische Arbeit gemacht habe. Auf Betreiben des Staatsanwalts Graulich entschied jedoch das Oberlandesgericht anders und wies das Landgericht an, die Sache zu verhandeln.
In der Begründung des Oberlandesgerichts hieß es, es sei »überwiegend wahrscheinlich«, dass die verbotene Website »Linksunten« noch existiere. Daher sei es auch denkbar, dass diese verbotene Vereinigung noch unterstützt werden kann. Wohl um dieses Konstrukt zu belegen, hat Graulich Anfang August neuerliche Durchsuchungen bei fünf Verdächtigen veranlasst. Diese hatte der Staatsanwalt schon 2017 für die Macher der Website gehalten.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat das Radio bei der Beschwerde beim Landgericht unterstützt. Sie sieht das Verfahren gegen den Sender als weiteres Beispiel dafür, dass Staatsänwalte »zurzeit besonders scharf gegen vermeintlich linke Aktivisten und Akteure vorgehen und dabei immer wieder die Pressefreiheit verletzen«.
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