Polizei gegen Israel-Protest

Gewerkschaft will nur noch »stationäre kleine Kundgebungen«

Die Gewerkschaft der Polizei fordert angesichts propalästinensischer Demonstrationen eine Einschränkung des Versammlungsrechts. Die zuständigen Behörden müssten hierzu »noch restriktiver verfahren«, sagte der GdP-Chef Jochen Kopelke dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) und entsprechende Auflagen verhängen. »Angesichts des enormen Kräfteverschleißes bei uns Polizisten darf es keine großen Aufzüge geben, sondern nur noch stationäre kleine Kundgebungen«, hatte Kopelke außerdem im Deutschlandfunk gesagt. Dadurch seien die Proteste für die Polizei besser kontrollierbar. Zugleich könnten auf diese Weise »antisemitische Vorfälle« schneller geahndet oder gar verhindert werden, so der GdP-Chef.

Am Wochenende hatten in Deutschland abermals Tausende in verschiedenen deutschen Städten gegen die Flächenbombardements des israelischen Militärs in Gaza demonstriert. Angeprangert wurde auch, dass bei den Angriffen Tausende Kinder getötet werden. Zusammen mit der Vertreibung Hunderttausender durch das israelische Militär handele es sich deshalb um einen Genozid, so die Kritik vieler Teilnehmer. Redner fordern zudem ein Ende von Israels »Apartheid«. Den Begriff benutzt auch Amnesty International in einem letztes Jahr veröffentlichten und viel beachteten Bericht zu Israels Verbrechen in den besetzten Gebieten.

Gemessen an weltweiten Protesten waren die Demonstrationen in Deutschland klein. Selbst in Berlin, wo die größte palästinensische Diaspora in Europa lebt, kamen an den vergangenen beiden Samstagen nach Polizeiangaben jeweils rund 10 000 Menschen auf die Straße. Diese Proteste mit Hunderten selbstgemalten Schildern verliefen weitgehend friedlich, wie auch die Polizei betonte. In einigen Fällen werde wegen des Verdachts der Volksverhetzung oder der Billigung von Straftaten ermittelt.

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In der Öffentlichkeit werden die Versammlungen häufig als antisemitisch interpretiert. Springer-Medien benutzen etwa für die Aufzüge wahllos die Begriffe »Israel-Hasser« oder »Juden-Hasser«. Israel-solidarische Vereine, deren Mitglieder über Presseausweise verfügen, beobachten Äußerungen von Demonstranten und suchen darin nach Belegen für antisemitische Äußerungen. Von ihnen kritisiert, bei Pro-Palästina-Demonstranten aber beliebt, ist etwa der Ausspruch »From the river to the sea – Palestine will be free« (»Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein«). Gemeint sind der Fluss Jordan und das Mittelmeer.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nach den Massakern der Hamas vom 7. Oktober verfügt, diese Parole strafrechtlich zu verfolgen. Ein Berliner Verwaltungsgericht urteilte jedoch wenige Tage zuvor im Verfahren gegen einen Aktivisten des Netzwerks »Samidoun«, dass es sich dabei nicht grundsätzlich um einen Aufruf zum Völkermord handelt oder dieser immer gegen Juden gerichtet sei. Auch andere Staatsanwaltschaften, darunter in Köln, verfolgen den Ausruf nach Informationen des »nd« nicht. In Berlin war hingegen am Samstag sogar ein Demonstrant festgenommen worden, der auf seinem Schild wesentliche Teile des Satzes weggelassen hatte.

In sozialen Medien im Internet wird nun infrage gestellt, ob Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit überhaupt vom Versammlungsrecht nach Artikel 8 Grundgesetz geschützt sind – denn darin heißt es, »alle Deutschen« dürften sich »friedlich und ohne Waffen« versammeln. Jedoch wird das Demonstrationsrecht in Landesverfassungen für alle jeweiligen »Bewohner« garantiert. Auch das Versammlungsgesetz des Bundes von 1953 erlaubt »Jedermann« das Recht, sich zu versammeln. Neue Versammlungsgesetze der Länder bekräftigen dieses Grundrecht.

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