Gedränge im Klassenzimmer: Berliner Grüne wollen Gesetzesänderung

Die Grünen wollen überbelegte Schulklassen verkleinern und dafür ans Schulgesetz

Um das Problem der übervollen Klassen in den Griff zu bekommen, strebt die Berliner Grünenfraktion eine Änderung des Schulgesetzes an. Einen entsprechenden Antrag, der »nd« vorliegt, hat die Fraktion am Dienstag beschlossen. Im Wesentlichen soll die maximale Schüler*innenzahl pro Klasse festgelegt werden. Zudem sollen im Fall ihrer Überschreitung Entlastungsmaßnahmen greifen – welche genau, soll in die Hände der Senatsbildungsverwaltung gelegt werden.

»Weil sich innerhalb der Regierungskoalition nichts tut, und die Lehrkräfte weiterhin diesen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind«, begründet Louis Krüger (Grüne), bildungspolitischer Sprecher seiner Fraktion, gegenüber »nd« das Vorhaben. »Wir wollen der Regierung eine Tür öffnen.«

Der Antrag sieht eine Obergrenze von 24 Schüler*innen für Grundschulklassen und die Primarstufe an Gemeinschaftsschulen vor. Für die Sekundarstufen I und II an Gemeinschaftsschulen sowie an Integrierten Sekundarschulen sollen höchstens 26 Schüler*innen zulässig sein, an Gymnasien 32. Sofern diese Zahlen dauerhaft überschritten werden, sollen Entlastungsmaßnahmen greifen, die von der Bildungsverwaltung festgelegt werden. Dass der Antrag nicht konkreter werde, liege an der formalen Struktur, erklärt Krüger. Für ein Gesetz seien derlei Regelungen zu spezifisch, stattdessen seien sie per Verordnung festzulegen, erklärt Krüger. Dennoch sollen die Lehrkräfte mit der Novelle ein Vorschlagsrecht für ihren Unterrichtseinsatz bekommen.

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Bisher sind laut Grundschulverordnung höchstens 26 Schüler*innen je Klasse an Grundschulen und Primarstufen vorgesehen. Zuletzt wurden in knapp 500 Klassen 27 und mehr Schüler*innen gezählt. Nach Angaben der Bildungsverwaltung beläuft sich die Überbelegung auf 27 000 Schüler*innen. Anfang des laufenden Schuljahres waren 716 Vollzeitstellen für Lehrkräfte unbesetzt.

Kleinere Klassen sind auch ein Ziel der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin. Realisieren will sie dies über einen sogenannten Tarifvertrag Gesundheitsschutz. Ihr geht es um die Entlastung der Lehrkräfte. Klassengrößen seien hierbei nur ein Teil der Tarifforderung, erläutert die Leiterin des Bereichs Tarifpolitik der GEW, Anne Albers. Auf gesetzlichem Wege sei vor allem die Qualität des Unterrichts zu beeinflussen. Dennoch zeige das Gesetzesvorhaben, so Albers, »dass der Senat sich selbst verpflichten kann, politisch, gesetzlich, den Weg zu kleineren Klassen zu gehen, wenn er diese tatsächlich will«.

Die CDU erklärte im Wahlprogramm, Obergrenzen per Schulgesetz verankern zu wollen: 20 Schüler*innen an Grundschulen, 25 an weiterführenden Schulen. Die Umsetzung lehnt Maja Lasic, bildungspolitische Sprecherin der SPD, jedoch ab: Zurzeit sei ein solches Vorhaben Rechtsbruch mit Ansage, da die formulierten Zahlen nicht realisierbar seien. Als Teil der Regierung seien die Grünen noch derselben Ansicht gewesen. Lasic sagt weiter: »Dass die Klassengrößen momentan über das Ziel hinausschießen, liegt weniger am Lehrkräftemangel als an nicht vorhandenen Schulplätzen.« Ein solches Gesetz komme frühestens nächste Legislatuperiode infrage, wenn wichtige Schulbauten realisiert seien.

In die gleiche Richtung gingen die Ausführungen des bildungspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion. Lars Bocian zufolge sei die Klassengröße zu beschränken, ein wichtiges Anliegen. Zunächst müssten jedoch die Voraussetzungen dafür geschaffen sein. Bocian nannte die Berliner Schulbauoffensive und die Gewinnung neuer Lehrer.

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