Suizide hinter Gittern

Die Zahl vollendeter Suizide in Berliner Gefängnissen hat sich in den letzten drei Jahren vervierfacht

Was der Freiheitsentzug mit einem Menschen macht, was es bedeutet, im Gefängnis zu sitzen, kann wohl nur beurteilen, wer selbst einmal einsitzen musste. Dass es für viele Gefangene kaum bis gar nicht aushaltbar ist, legen aktuelle Zahlen der Senatsverwaltung für Inneres nahe.

Demnach ist die Zahl der Suizidversuche in den Justizvollzugsanstalten in den vergangenen drei Jahren zwar von 33 (2021) auf 29 (2023) leicht gesunken. Allerdings hat sich die Zahl der vollendeten Suizide vervierfacht: von zwei auf neun.

Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Innenverwaltung auf eine schriftlichen Anfrage der Linke-Abgeordneten Ferat Koçak, Niklas Schrader und Sebastian Schlüsselburg hervor. Die Zahlen ergeben, dass fast auschließlich Männer versuchten, sich selbst zu töten. Lediglich ein Suizid und ein Suizidversuch sind Frauen zugeordnet. Die Hälfte der registrierten 14 Suizide sei von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit verübt worden.

Auffällig ist, dass ein hoher Anteil junger Gefangener versucht hat, sich das Leben zu nehmen. 25 Personen waren erst 25 Jahre alt oder jünger. Allein in der Jugendstrafanstalt in Charlottenburg haben 2022 elf Gefangene versucht, Suizid zu begehen. Die Jüngsten waren erst 16 Jahre alt.

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In der Jugendstrafanstalt seien die Haftbedingungen besorgniserregend, erklärte Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion. »Das Gesetz sieht vor, dass Jugendstraftäter intensiver betreut werden, damit sie sich resozialisieren können.« 20 Suizidversuche in drei Jahren seien ein Alarmsignal. Er erwarte, dass die Justizsenatorin der Anstalt mehr Personal zuweist. »Im Justizvollzugsdienst sind rund 200 Stellen aktuell unbesetzt«, sagte Schlüsselburg »nd«.

Mit Blick auf den Anteil von Gefangenen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die versucht hätten, sich zu suizidieren, ordnete Schlüsselburg ein: »Die Frage ist, welche Gruppen sind in welchen Situationen besonders vulnerabel.« Vor allem die ersten Stunden des Gewahrsams seien psychische Ausnahmesituationen. Hinzu kämen hohe Belegungsquoten und niedrige Personaldecken. »Wenn mangelnde Sprachkenntnisse und Sprachmittlung dazu führen, dass Personen sich nicht ausdrücken können, verschärft das die Situation«, so Schlüsselburg.

Der Jurist Schlüsselburg verwies auf die Arbeit des ehemaligen rot-rot-grünen Senats. Bereits 2017 sei die Suizidprävention überarbeitet worden. Danach sei ein Rückgang der Zahlen beobachten worden. Da die Zahlen nun aber gestiegen seien, müsse die Prävention evaluiert werden. Ein entsprechender Antrag sei von der Koalition allerdings mit dem Argument abgelehnt worden, dass die Verwaltung dies bereits vollziehe. »Allerdings wissen wir, dass alle Verwaltungen unter Einsparerwartung stehen. Eine parlamentarische Entscheidung würde der Maßnahme Rückendeckung verschaffen«, sagte Schlüsselburg.

Vergleichbare Zahlen für den Freiheitsentzug durch Gewahrsam kann der Senat nicht vorlegen. »Freiheitsentzug ist die härteste Strafe unseres Rechtsstaats. Es ist kaum zu akzeptieren, dass die Polizei hier keine Dokumentation über Todesfälle und Suizidversuche im Gewahrsam vornimmt«, teilte Ferat Koçak (ebenfalls Linke) mit.

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