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Juristisches Nachspiel für Israel-Iran-Krieg
Amnesty: Irans Einsatz von Streumunition verletzte Völkerrecht
Berlin. Der Iran hat bei seinen Raketenangriffen im Krieg mit Israel auch verbotene Streumunition eingesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. »Streumunition ist eine an sich unterschiedslos wirkende Waffe, die niemals eingesetzt werden darf«, sagt dazu Theresa Bergmann, Iran-Expertin bei Amnesty International in Deutschland. Mit dem Einsatz in Wohngebieten hätte die iranische Armee das Leben von Zivilisten gefährdet und damit »eindeutig gegen das Unterscheidungs- und Verhältnismäßigkeitsprinzip des humanitären Völkerrechts verstoßen«, sagt sie weiter.
Der Bericht beruht auf der Untersuchung von Fotos und Videos. Medienberichten zufolge schlugen am 19. Juni im Großraum Gusch Dan um Tel Aviv Raketen mit Streumunition ein, am 20. Juni in Beer Scheva im Süden Israels und am 21. Juni in Rischon LeZion südlich von Tel Aviv. Die Raktentreffer hinterließen mehrere Einschlagskrater. Diese Art von Submunition traf demnach eine Schule und einen Basketballplatz in Beer Scheva.
Amnesty will Angriff auf Ewin-Gefängnis untersuchen
Israel hatte am 13. Juni einen Krieg gegen den Iran begonnen und landesweit Ziele angegriffen, darunter Atomanlagen. Irans Streitkräfte reagierten mit Raketenangriffen. Gut eine Woche nach Kriegsbeginn griffen die USA in den Konflikt ein. Nach zwölf Tagen Krieg wurde überraschend eine Waffenruhe verkündet.
Durch iranischen Raketenbeschuss kamen in Israel 29 Menschen ums Leben; Israels Luftangriffe im Iran forderten mehr als 1000 Tote. Menschenrechtler kritisierten die Kriegsführung beider Länder: Im Iran wurden etwa Atomwissenschaftler gezielt getötet und zivile Einrichtungen wie das berüchtigte Ewin-Gefängnis in Teheran bombardiert. Den Angriff will Amnesty als mögliches Kriegsverbrechen untersuchen lassen. »Nach dem humanitären Völkerrecht gilt ein Gefängnis als ziviles Objekt, und es gibt in diesem Fall keine glaubwürdigen Beweise dafür, dass das Ewin-Gefängnis ein rechtmäßiges militärisches Ziel darstellte«, hieß es in einem Bericht. csa
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