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Hamza A. seit zwei Monaten im Hungerstreik
Keine Lösung für kurdischen Aktivisten in Sachsen in Sicht
Der kurdische Aktivist Hamza A. ist trotz seines extrem beeinträchtigten körperlichen Zustands weiter akut von Abschiebung bedroht. »Er kann jederzeit einem neuen Versuch ausgesetzt werden«, sagte Osman Oğuz vom Sächsischen Flüchtlingsrat (SFR) zu »nd«. Daran ändere nichts, dass er von einem an diesem Donnerstag zwei Monate währenden Hungerstreik stark gezeichnet ist. Das Scheitern von fünf entsprechenden Versuchen habe an der Entschlossenheit der Behörden nichts geändert, A. in die Türkei auszufliegen, sagte Oğuz, der einen weiteren Anlauf aufgrund der verringerten Widerstandskraft als »reinen Gewaltakt« ansähe.
A., der sich in der Türkei in verschiedenen verbotenen kurdischen Parteien engagiert hatte, lebt seit Mai 2019 in der Bundesrepublik. Sein Asylantrag wurde nach Angaben des sächsischen Innenministeriums abgelehnt, auch Klagen hatten bisher keinen Erfolg. Im Juni wurde er bei einem Behördentermin verhaftet und zum Flughafen gebracht. Seit dem Scheitern der Abschiebung sitzt er in Dresden in Abschiebehaft. Seit dem 21. Juni nimmt er lediglich Flüssigkeiten und inzwischen auch Vitamine zu sich. Erneute Abschiebeversuche vor zwei Wochen misslangen. Nach Darstellung des Flüchtlingsrates hätten unter anderem Piloten eines Flugzeuges die Mitnahme von A. unter Verweis auf dessen körperlichen Zustand verweigert. Zudem verletzte sich dieser selbst.
»Er ist entschlossen, das durchzuziehen.«
Osman Oğuz Sächsischer Flüchtlingsrat
Oğuz, der A. regelmäßig besucht, beschreibt diesen als »körperlich stabil«. Zugleich hätten der lange Hungerstreik, die Dauer der Haft und die in der Haftanstalt erlebten »Entwürdigungen« deutliche Spuren hinterlassen. A. sei allerdings gewillt, seinen Protest auch gegen Bedenken von Unterstützern fortzusetzen. »Er ist entschlossen, das durchzuziehen«, sagte Oğuz. »Er will eher sterben, als in die Türkei gebracht zu werden.«
Aus Sicht der Behörden gibt es bei A. nach wie vor keine Abschiebehindernisse. Bei einer medizinischen Untersuchung sei sein Zustand als »unkritisch« bewertet worden, sagte Oğuz. Hoffnungen ruhten jetzt auf Gerichten. In mehreren Verfahren solle, gestützt auf neue Unterlagen, eine Neubewertung des Asylantrags erreicht werden. Der Sächsische Flüchtlingsrat hatte zudem versucht, die Härtefallkommission des Freistaats zu einer Befassung mit dem Fall zu bewegen. Diese habe aber abgelehnt, sagte Oğuz. Zudem gibt es eine Petition, die eine Aussetzung der Abschiebung fordert und die bis Mittwoch 1458 Menschen unterschrieben hatten.
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