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EU-Asylrecht: Menschenrechte über Bord
Jana Frielinghaus über die EU-Entscheidungen zu sicheren Drittstaaten
Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Europaparlament war es zu befürchten, nun ist es wahr geworden: Der Plan der EU-Innenminister, Asylverfahren in vermeintlich sichere Drittstaaten auszulagern, also Menschen auch dann dorthin zu deportieren und festzuhalten, wenn sie zu dem Land keinerlei persönlichen Bezug haben, wurde von den Konservativen der EVP zusammen mit den extrem rechten Parteien am Mittwoch im Europaparlament durchgewinkt. Ebenso eine Liste von Ländern, die pauschal zu sicheren Herkunftsstaaten deklariert wurden. Individueller Anspruch auf Prüfung eines Asylantrags laut Europäischer Menschenrechtskonvention? Recht auf Bewegungsfreiheit? Genfer Flüchtlingskonvention? Alles längst egal.
Deutschland ist in Sachen Abbau von Grundrechten Schutzsuchender wieder einmal vorangegangen. Und wo es hierzulande nicht schnell genug ging, konnten Ampel-Koalition wie Schwarz-Rot auf den ultraharten Kurs von Dänemark unter einer sozialdemokratischen Ministerpräsidentin verweisen. Die hatte zusammen mit den Staats- und Regierungschefs von acht weiteren Staaten im Mai schon mal eine Aufweichung der Menschenrechtskonvention und eine Unterordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) unter politische Interessen verlangt. Zwar widersprach der deutsche Kanzler. Faktisch wird es aber in dieser Richtung weitergehen. Denn was EU-Regierungen und -Parlament gerade umsetzen, ist ein Katalog von Rechtsbrüchen, bei denen entgegenstehende aktuelle Urteile und Beschlüsse der obersten Gerichte der EU offenkundig ignoriert werden.
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