»Ja, aber …« zum Lissabon-Vertrag

EU und Prag warten auf das Urteil des tschechischen Verfassungsgerichts

  • Jindra Kolar, Prag
  • Lesedauer: 3 Min.
Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft hat eine Hürde beseitigt, die dem EU-kritischen tschechischen Präsidenten Vaclav Klaus bisher Anlass gab, den EU-Vertrag von Lissabon nicht zu unterzeichnen. Jetzt befasst sich das Verfassungsgericht in Brno erneut mit dem Abkommen.

Vaclav Klaus hat seine Zustimmung zum EU-Vertrag von Lissabon signalisiert. Ein Angebot der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft stellte Klaus wohl zumindest teilweise zufrieden. Man habe den schwedischen Vorschlag mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, erklärte Präsidentensprecher Radim Ochvat.

Klaus hatte seine Bedenken gegen den Lissabonner Vertrag kürzlich unter anderem damit begründet, dass nach dessen Inkrafttreten die sogenannten Benes-Dekrete als EU-widrig aufgehoben werden könnten. Deutsche, die in der Folge des Zweiten Weltkriegs tschechischen Boden verlassen mussten und laut Benes-Dekreten enteignet wurden, könnten daraufhin Rückübertragungs- oder Entschädigungsansprüche stellen.

Dies Sorge könnte sich durch einen schwedischen Vorschlag erledigt haben. Wie die schwedische Regierungssprecherin Roberta Alenius erläuterte, hat der amtierende EU-Präsident Fredrik Reinfeldt vorgeschlagen, ähnlich wie für Großbritannien und Polen auch für Tschechien die mit dem Lissabon-Vertrag gekoppelte Grundrechtecharta zunächst auszusetzen. Stefan Füle, Minister für Europäische Angelegenheiten im Prager Kabinett, hält es für ausreichend, der Regelung für Großbritannien und Polen »ein Komma und das Wort ›Tschechien‹« hinzuzufügen.

Vaclav Klaus, der seit jeher als Gegner des Lissabonner Abkommens auftritt, gibt indes seinen Widerstand nicht sofort auf. Zwar sagte der Präsident vor Wochenfrist: »Wenn der Vertrag in Kraft tritt, ist dies ja noch nicht das Ende der Geschichte.« Womit er durchblicken ließ, dass er unter Umständen geneigt sein könnte, doch noch seine zur Ratifizierung nötige Unterschrift zu leisten. Doch gleichzeitig überreichte sein Rechtsberater Ales Pejchal dem Verfassungsgericht eine Schrift, in der neue Bedenken formuliert sind: Die größeren EU-Mitglieder könnten ihrer Stimmgewalt wegen die Interessen der kleineren verletzen. »Es könnten Rechtsnormen gesetzt werden, die den Interessen der einzelnen Staaten widersprechen könnten. Die kleineren, einmal überstimmten Staaten haben dann aber keine Möglichkeit mehr, gegen diese Rechtsnormen Einspruch einzulegen«, begründete Pejchal die Bedenken des Präsidenten. Damit sei in seinen Augen das Prinzip der EU als Zusammenschluss gleichberechtigter Staaten verletzt. Das Präsidentenmemorandum ergänzt die Klage von 17 konservativen Senatoren, die vor dem Verfassungsgericht in Brno gegen das Vertragswerk geklagt haben.

Das Gericht wird am heutigen Dienstag zusammentreten, um über die Klage und wohl auch die Ergänzung von Klaus zu beraten. Womöglich weisen die Richter die Klage unter Verweis auf ihren ersten Entscheid im Dezember 2008 sogar heute schon als unbegründet zurück. In solchem Fall träfen Staatschef Klaus und Premier Jan Fischer auf froh gestimmte Kollegen beim EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag in Brüssel. Zum Ende des Monats läuft die gegenwärtige EU-Regentschaft aus. Hätte auch Tschechien den Lissabonner Vertrag bis dahin ratifiziert, könnte die neue EU-Kommission bereits nach den in Lissabon festgelegten Regeln gewählt werden. Der gegenwärtige EU-Präsident Fredrik Reinfeldt zeigte sich jedenfalls optimistisch, dass das neue EU-Abkommen noch zum Ende seiner Amtszeit in Kraft treten könnte.

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