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Gesetz, das keiner braucht

Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung. Nachdem die Bundesregierung die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt beschlossen hat, rudert sie jetzt zurück: Statt weiter auf der Sperrung zu beharren, will sie ein Gesetz schaffen, das das Löschen dieser Seiten ermöglicht. Das ist positiv, bedeutet dieses Vorhaben doch eine Korrektur der Politik von Ursula von der Leyen (CDU). Die Ex-Familienministerin peitschte die Sperrung vergangenen Juni gegen heftige Proteste von Datenschützern, Bürgerrechtlern und Oppositionsparteien durch den Bundestag. 130 000 Bürger trugen sich in eine Petition gegen die Internet-Zensur ein. Seitdem wird von der Leyen verächtlich »Zensursula« genannt.

Von der Leyen hat nach der Bundestagswahl das Ressort gewechselt und die Sperrung scheint erstmal vom Tisch. Doch die Absicht, ein neues Gesetz zu schaffen, zeigt, dass auch Schwarz-Gelb seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Denn Kinderpornografie ist strafbar. Der Gesetzgeber hat bereits jetzt alle Mittel in der Hand, gegen diejenigen vorzugehen, die Kinderpornografie öffentlich machen. Um diese widerlichen Seiten dauerhaft abzuschalten, bedarf es keines neuen Gesetzes, sondern nur der fachmännischen Umsetzung geltenden Rechts.

Damit nicht genug. Die personelle und computertechnische Ausstattung der Kriminalämter muss im Kampf gegen Kinderpornografie verbessert, tragfähige Konzepte zum Kinderschutz müssen entwickelt werden. Ein Runder Tisch, an dem sich Kinderschützer, Internet-Aktivisten, Polizisten und Politiker zusammensetzen, wäre ein Anfang.

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