Messerstecherei ohne Ohrenzeugen

Prozess um Tod von Kamal K. in Leipzig: Gericht schließt Mord-Urteil gegen rechte Täter nicht aus

  • Hendrik Lasch, Leipzig
  • Lesedauer: 3 Min.
Beim Überfall auf den 19-jährigen Kamal K., der in Leipzig im Oktober 2010 durch den Messerstich eines Rechtsextremen getötet wurde, fiel keine ausländerfeindliche Äußerung. Trotzdem hofft die Nebenklage weiter auf eine Verurteilung wegen Mordes.

Der tödliche Übergriff begann mit einem banalen Satz. »Gibt es ein Problem?«, fragte Kamal K. seinen Freund, der in dem dunklen Park gegenüber vom Hauptbahnhof in Leipzig in einem Wortwechsel mit zwei Männern steckte. Es war der 24. Oktober 2010, kurz vor zwei Uhr morgens; Kamal hatte sich bis eben mit seiner Freundin unterhalten und auch gestritten. Ihr Freund sei angetrunken gewesen, es ging um ein anderes Mädchen, erinnerte sich die 17 Jahre alte Schülerin gestern als Zeugin im Leipziger Landgericht. Auf K.s Frage habe nicht der Freund, sondern einer der Männer geantwortet: Er werde gleich ein Problem haben, riefen sie dem 19-jährigen Iraker zu. Es begann ein Handgemenge, bei dem K. sich zunächst behauptete, dann aber mit Pfefferspray attackiert, zu Boden geworfen und mit einem Messer brutal in den Bauch gestochen wurde. Der junge Mann schleppte sich noch ein paar Meter weit, verlor aber viel Blut. Wenige Stunden später war er tot.

Im Gericht dreht sich an diesem dritten Verhandlungstag vieles darum, was die Täter womöglich außer dem einen Satz geäußert haben – insbesondere, ob sie Kamal K. als Ausländer beschimpften. Sowohl der 33-jährige Markus E., der den tödlichen Stich führte, als auch der vier Jahre jüngere Daniel K. gelten als Anhänger der rechtsextremen Szene, auch wenn letzterer in einem Teilgeständnis behauptete, sich vor Jahren davon losgesagt zu haben. Ein Zeuge, der an jenem Abend mit beiden Tätern durch Kneipen zog, widersprach dem am vorigen Verhandlungstag. Auch Tätowierungen, die auf Polizeifotos zu sehen sein sollen, sprechen eine deutliche Sprache – von SS-Parolen und Hakenkreuzen war die Rede.

Ob die beiden Männer während der tödlichen Schlägerei ihr Opfer beschimpften, bleibt indes unklar. Kamal K.s Freundin hat von einem Wortwechsel nichts gehört; Fragen des Vorsitzenden Richters Hans Jagenlauf, ob sie Flüche oder »unfreundlichen Worten« bemerkt hätte, verneinte sie. Auch der Polizei erzählten die Täter nichts über etwaige Motive; er habe »fremdenfeindliche Äußerungen zu keinem Zeitpunkt wahrgenommen«, sagte der Bereitschaftspolizist, der die Festnahme leitete. Diese habe Haupttäter Markus E., das blutige Messer in der Tasche und die linke Hand von K.s Blut verschmiert, apathisch über sich ergehen lassen.

Die Nebenklage bleibt trotz solcher Aussagen beim Vorwurf, die Täter hätten K. aus fremdenfeindlichen Motiven getötet – was eine Verurteilung wegen Mordes erlaubt. Die hatte Anwalt Sebastian Scharmer, der K.s Mutter vertritt, zu Prozessbeginn gefordert und war damit über die Anklage der Staatsanwaltschaft hinausgegangen, die nur auf Totschlag lautet.

Ausgeschlossen ist die Verschärfung nicht: Das Gericht hatte die Forderung aufgegriffen und angemerkt, dass für Markus E. ein solches Urteil möglich sei. Zuvor sollen weitere Zeugen gehört werden. Ob noch an den zwei in dieser Woche angesetzten Verhandlungstagen ein Urteil fällt, ist offen.

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