Unter Bedingungen: Karlsruhe billigt »Deal« im Strafprozess
Verfassungsgericht verlangt von Richtern und Staatsanwälten, sich stärker an Recht und Gesetz zu halten
Karlsruhe (dpa/nd). Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Regelung zum sogenannten Deal im Strafprozess grundsätzlich gebilligt. Allerdings müssten sich Richter und Staatsanwälte bei solchen Absprachen stärker an Recht und Gesetz halten. Bislang bestehe ein »erhebliches Vollzugsdefizit«. Mit der am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Entscheidung hob der Zweite Senat zugleich die Strafurteile gegen drei Beschuldigte auf (2 BvR 2628/10 u.a.).
Die Verfassungsrichter kritisierten, dass sich die gerichtliche Praxis »in erheblichem Umfang« über die gesetzlichen Regelungen aus dem Jahr 2009 hinwegsetze. Sollte sich das nicht ändern, drohe ein verfassungswidriger Zustand: »Der Gesetzgeber muss die weitere Entwicklung sorgfältig im Auge behalten.«
Bei Absprachen stellt das Gericht einem Angeklagten im Normalfall eine mildere Strafe in Aussicht für den Fall, dass er ein Geständnis ablegt. Solche »Deals« sind für die Verfassungsrichter nur dann gültig, wenn die Transparenz gewährleistet ist und die Entscheidung dokumentiert wird. Die drei Männer, die vor das Verfassungsgericht gezogen waren, hätten kein faires Verfahren bekommen. Die Fälle müssen deshalb neu aufgerollt werden.
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