Friedrichs Sicherheitspolitik abgesegnet
Karlsruhe bestätigt im Prinzip die Antiterrordatei
Karlsruhe (dpa/nd). Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt, einzelne Vorschriften jedoch für verfassungswidrig erklärt. Die höchsten deutschen Richter gaben dem Gesetzgeber bis Ende 2014 Zeit für die Änderungen. Unter anderem entschied das Gericht in seinem Urteil vom Mittwoch, dass die Sicherheitsbehörden neben Terrorverdächtigen nicht unbegrenzt die Daten von Menschen speichern dürfen, die lediglich Kontakte zu ihnen haben. Auch verlangte es eine bessere öffentliche Kontrolle der 2007 von Bund und Ländern eingerichteten Datei. Personen mit Kontakt zu Verdächtigen, etwa Freunde oder Familienmitglieder, dürfen nur noch erfasst werden, wenn sie über konkrete Terroraktivitäten Bescheid wissen. Auch scheiden solche Menschen aus, die eine in ihren Augen unverdächtige Organisation unterstützen.
Politiker aus der Regierungskoaltion lobten das Urteil aus Karlsruhe. »Ich glaube, dass wir insgesamt sehr froh sei können, dass die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt worden ist«, kommentierte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Die von Karlsruhe geforderten Nachbesserungen würden sorgfältig geprüft und umgesetzt. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bezeichnete das Urteil als wegweisend für eine größere Transparenz im Antiterrorkampf. Allein die Zahl der in der Datei erfassten Menschen zeige, wie notwendig rechtsstaatliche Korrekturen seien.
Die LINKE-Innenexpertin Ulla Jelpke hielt dem Gericht vor, das Problem des verfassungsrechtlichen Trennungsgebots zwischen Diensten und Polizei nicht an der Wurzel zu packen. Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter, zeigte sich erfreut, dass unbescholtene Bürger als vermeintliche Kontaktpersonen von vermutlichen Terroristen nicht heimlich in den Fokus der Sicherheitsbehörden geraten dürften. Seite 5
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