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Neue Ausnahmen beim Mindestlohn

Offenbar reißt die Union bei Erntehelfern, Praktikanten und Zeitungszustellern neue Löcher / Linkenchef Riexinger: Überwachung der Lohnuntergrenze im Internet ermöglichen

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. In der Diskussion über Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn hat sich offenbar die Union auf den letzten Metern noch in verschiedenen Punkten durchgesetzt. Das berichten mehrere Medien. Für Erntehelfer als »in der Regel kurzzeitig Beschäftigte« habe man »Lösungen gefunden«. Für Agrar-Saisonarbeiter solle die Grenze für die sozialabgabenfreie kurzfristige Beschäftigung von 50 auf 70 Tage angehoben, um Obst- und Gemüsebetriebe bei Einführung des Mindestlohns zu entlasten. Diese Lösung müsse jedoch noch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Europarecht hin überprüft worden. Außerdem solle die Anrechnung von Kost und Logis auf den Mindestlohn bei Saisonarbeitern ermöglicht werden.

Auch die »Passauer Neue Presse« hatte von Mindestlohn-Ausnahmen unter anderem für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft berichtet. Zudem habe sich die Union bei den Regelungen für Praktikanten teilweise durchgesetzt, schreibt die »Rhein-Zeitung«. Die »Süddeutsche Zeitung« berichtet, Union und SPD würden »weitere Ausnahmen beim Mindestlohn« planen. So sollen Praktika künftig bis zu drei Monaten möglich sein, ohne dass der Mindestlohn ziehe - bislang war von sechs Wochen die Rede. Bei der Frage der Zeitungszustellung sollen Verlage offenbar auch 2015 und 2016 den dann gültigen Mindestlohn unterschreiten dürfen. Noch vor kurzem hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles von der SPD erklärt, der Mindestlohn werde »für alle Branchen und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer« gelten; sie sei »nicht bereit, über diese Grundfrage zu verhandeln«.

Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro werden in der Summe bundesweit die Löhne und Gehälter um rund zehn Milliarden Euro über alle Branchen hinweg steigen, sagte Arbeitsministerin Nahles. Sie nannte diese Kosten »ganz ordentlich«, diese müssten aber im Vergleich gesehen werden: »Allein der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst in diesem Jahr macht zusätzlich fünf Milliarden aus. So relativiert sich die Zahl dann doch.« Am Montag findet im Arbeitsausschuss des Bundestages eine Expertenanhörung zu den schwarz-roten Mindestlohnplänen statt. Das Gesetz soll dann am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden.

Derweil hat sich der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, gegen weitere Ausnahmen im Gesetz zum gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen. Es soll kommende Woche vom Bundestag verabschiedet werden. »Wenn man zu viele Sonderregelungen zulässt, wird man Widersprüche produzieren, Ausweichverhalten fördern und am Ende Unzufriedenheit ernten«, sagte er der »Frankfurter Rundschau«. Er halte »eine allgemeinverbindliche Regelung mit wenigen Ausnahmen, wie sie etwa für Langzeitarbeitslose und Jugendliche vorgesehen sind, für besser«. Weise äußerte zwar Verständnis für Branchen und Unternehmen, die wirtschaftliche Argumente gegen den Mindestlohn anführten: »Sie formulieren ernstzunehmende Einwände.« Auf der anderen Seite lebten erfolgreiche Geschäftsideen »von guten Leistungen und Produkten, die die Kunden überzeugen, nicht von niedrigen Löhnen.« Die von Wirtschaftsexperten geäußerte Befürchtung, der Mindestlohn werde viele hunderttausend Arbeitsplätze kosten, teilte Weise nicht.

Der Vorsitzende der Linkspartei, Bernd Riexinger, forderte einen Internet-Pranger für Mindestlohnsünder. Gegenüber der »Neuen Osnabrücker Zeitung« forderte er, die Namen von Unternehmen, die keinen Mindestlohn zahlen, sollten ebenso wie alle Kontrollberichte online veröffentlicht werden. »Für die Firmen, die ihn einhalten, wäre das eine Art Sozialsiegel. Bei den Firmen, die ihn unterlaufen, wäre es eine effektive Warnung an Kunden und Auftraggeber«, so der Linkenpolitiker. Außerdem müsste die Überwachung des Mindestlohns verbessert werden, unter anderem durch die Einstellung von 5.000 neuen Kontrolleuren. Auch sollten Riexinger zufolge neue Wege gegangen werden. Er schlug unter anderem vor, dass Mitarbeiter bei der Kontrolle mithelfen könnten. »Für Arbeitnehmer sollte es eine Hotline geben, wo sie sich auch anonym melden können, wenn in ihrer Firma weniger als der Mindestlohn gezahlt wird«, so Riexinger. nd/mit Agenturen

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