Appell an die Moral

Linkspolitiker Harald Weinberg: Krankenkassenbeiträge werden schnell steigen

  • Lesedauer: 6 Min.
Im kommenden Jahr werden die meisten gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge zum gesetzlich festgelegten Krankenversicherungsbeitrag von 14,6 Prozent erheben. Diesen bezahlen nur die Versicherten, nicht aber die Arbeitgeber. Einige Krankenversicherungen haben bereits eine Höhe festgelegt, andere werden das in den nächsten Tagen tun. Welche Politik dahinter steckt, womit die Versicherten rechnen müssen und ob sie hohen Zusatzbeiträgen ausweichen können, erklärt Harald Weinberg, der Gesundheitsexperte der Fraktion der LINKEN im Bundestag. Mit ihm sprach Silvia Ottow.

nd: In diesen Tagen geben die meisten der ca. 130 gesetzlichen Krankenkassen bekannt, in welcher Höhe sie künftig Zusatzbeiträge von ihren Versicherten erheben werden. Was ist zu erwarten?
Weinberg: Ganz genau weiß man es erst in ein paar Wochen. Nach meinen Informationen ist davon auszugehen, dass etwa ein Drittel der Kassen einen Zusatzbeitrag von ungefähr 0,9 Prozent verlangen wird, ein Drittel wird darunterbleiben, und ein Drittel wird mehr verlangen. Vorausgegangen ist ja die Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages durch einen Schätzerkreis, in dem Gesetzliche Krankenversicherung, Bundesregierung und Bundesversicherungsamt vertreten sind. Der beträgt 0,9 Prozent. Das ist genau die Summe, die auch in der Vergangenheit schon von den Versicherten extra gezahlt werden musste. Jetzt obliegt es natürlich den einzelnen Kassen, ob sie ihre Rücklagen angreifen oder ob sie das nicht tun. Wenn jetzt ein Zusatzbeitrag in der gleichen Höhe erhoben wird, ändert sich für den Versicherten nichts. Klar ist aber auch, dass die Zusatzbeiträge schnell steigen werden - ohne Beteiligung der Arbeitgeber.

Wieso kam es überhaupt zu einer Senkung des gesetzlich festgelegten Krankenkassenbeitrags?
Es sind inzwischen sowohl im Gesundheitsfonds als auch bei den Rücklagen der Krankenkassen entsprechende Summen aufgelaufen. Im Fonds waren es etwa 13 Milliarden Euro und die Rücklagen der Kassen betragen etwa 16 Milliarden Euro. Bei so einer Summe hat der Gesetzgeber die Möglichkeit gesehen, entlastend eingreifen zu können, ohne die gesetzlich festgeschriebene Rücklage von etwa neun Milliarden Euro zu gefährden.

Auf der einen Seite wird der Beitrag gekürzt, auf der anderen Seite erhöht. Wer soll das noch verstehen?
Man hätte den allgemeinen Beitragssatz auch in einer Höhe von 15,5 Prozentpunkten belassen können, das wäre sowohl für die Arbeitgeberseite als auch für die Arbeitnehmerseite eine kalkulierbare Größe gewesen, und es hätte darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, bestimmte Leistungseinschränkungen zurückzunehmen oder Zuzahlungen aufzuheben. Doch das ist politisch eben nicht gewollt.

Warum eigentlich nicht?
Es wird ja von Seiten der Politik immer damit argumentiert, dass man Mitnahmeeffekte vermeiden will. Dafür gibt es den Begriff Moral Hazard, also moralisches Risiko oder moralische Versuchung. Das soll heißen, wenn Menschen überhaupt nichts zuzahlen müssten, dass sie dann die entsprechenden Leistung über Gebühr beanspruchen würden. Unter dem Motto: Das kostet ja nichts. Das ist der Gedanke, der dahinter steckt. Ich finde das allerdings gerade im Gesundheitsbereich äußerst fragwürdig. Welcher Mensch wird sich schon gern freiwillig irgendwelchen Behandlungen unterwerfen?

Liegt der Verdacht bei durchschnittlich 18 Arztbesuchen jedes Versicherten im Jahr nicht nahe?
Ich finde die Diskussionen in Deutschland ein bisschen schräg. Wir vergleichen uns mit anderen Ländern in Europa oder in der Welt, berücksichtigen aber bestimmte Besonderheiten nicht. In vielen Ländern, beispielsweise in den Niederlanden, kommt der Patient gar nicht zu einem Facharzt, wenn er ich nicht vorher zum Hausarzt geht. Auch an der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit muss immer ein Arzt beteiligt sein. Das ist anderenorts nicht notwendig.

Wie geht das da?
Teilweise über Betriebsärzte oder das Unternehmen. Wir generieren in Deutschland Arztkontakte, die zwar in der Statistik mitgezählt werden, aber oftmals gar kein Behandlungsfall sind.

Welche Möglichkeiten hat der Versicherte, wenn er Zusatzbeiträgen ausweichen will?
Er hat ein Sonderkündigungsrecht, auf das ihn sein Versicherungsunternehmen schriftlich hinweisen muss. Innerhalb einer bestimmten Frist kann er seinen Vertrag kündigen und und woanders hingehen, wenn der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird.

Als die DAK vor einigen Jahren einen Zusatzbeitrag erhob, verlor sie eine halbe Million Mitglieder. Ist es denn im Sinne des Erfinders, die Krankenkassen so zu Konkurrenten zu machen?
Im Sinne der Union dürfte es schon sein. Die SPD nennt es nur anders. Sie sagt: Wir wollen einen Qualitätswettbewerb zwischen den Kassen. Doch de facto ist das, was hier gemacht wird, kein Qualitätswettbewerb, sondern ein Preiswettbewerb. Und der wird natürlich zu Marktbereinigungsprozessen, zu Kassenfusionen, führen. Wir werden jetzt erleben, dass viele Satzungsleistungen, die bisher freiwillig gewährt worden sind, auf den Prüfstand kommen und vielleicht gestrichen werden, um keinen oder einen geringeren Zusatzbeitrag nehmen zu müssen.

Je höher die Zusatzbeiträge, desto schlechter werden die Leistungen?
So kann man das auch nicht sagen. Natürlich steht es den Kassen frei, ihren Zusatzbeitrag mit besonderen Leistungen zu begründen. So erstatten einige Kassen Naturheilverfahren. Begründen sie damit einen höheren Zusatzbeitrag, werden vielleicht trotzdem einige Menschen ganz bewusst in diese Kasse gehen, weil sie die Komplementärmedizin nutzen wollen.

Müssen auch Rentner und arbeitslose Versicherte Zusatzbeiträge zahlen?
Für Arbeitslose zahlt die Arbeitsagentur oder die entsprechende Behörde den durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Rentnerinnen und Rentner zahlen den von ihrer Kasse festgelegten individuellen Zusatzbeitrag erst ab März 2015, weil die Behörden Zeit für die Umstellung brauchen.

Was ist der Unterschied zwischen dem individuellen und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag?
Der Schätzerkreis legt fest, welche Höhe der durchschnittliche Zusatzbeitrag haben soll. Das ist ein Orientierungswert für die Kassen. Sie können ihren individuellen Zusatzbeitrag höher ansetzen, aber auch niedriger. Setzen sie ihn höher an, müssen sie die Versicherten darauf per Brief hinweisen und darauf, dass es billigere Kassen gibt. Für die Bezieher von Arbeitslosengeld II überweisen die Arbeitsagenturen die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages an die Krankenkasse.

Mehr Ausgaben für die Pflegeversicherung, eine höhere Beitragsbemessungsgrenze für den regulären Krankenversicherungsbeitrag, steigende Arzneimittelkosten - kommen immer mehr Kosten auf die Krankenversicherten zu?
Viele Kassen werden versuchen, nicht mehr als den empfohlenen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent zu nehmen. Die AOK Plus in Sachsen hat sich auf 0,3 Prozent festgelegt, das heißt ihre Versicherten zahlen 2015 einen Krankenversicherungsbeitrag von 14,9 Prozent und damit deutlich weniger als in diesem Jahr. Doch ich schätze, das wird sich schnell ändern. Spätestens 2016 werden die Rücklagen der Kassen durch Preissteigerungen, beispielsweise bei Arzneimitteln, aufgezehrt sein. Dann werden die Zusatzbeiträge steigen müssen.

Diese Entwicklung ist nicht aufzuhalten?
Das Prinzip der paritätischen Finanzierung der Krankenkassen durch Versicherte und Arbeitgeber ist auf jeden Fall ausgehebelt. Und das ist sozusagen auf »ewig« festgeschrieben. Die Union glaubt, auf diese Weise dafür gesorgt zu haben, dass die Lohnnebenkosten zumindest im Krankenversicherungsbereich für die Unternehmen kalkulierbar sind. Aber das politische Spektrum kann sich ändern. Ob es dazu schon 2017 reicht, ist noch eine Frage. Die Entwicklungen in einigen Bundesländern lassen zumindest Hoffnung aufkommen, dass sich auch auf der Bundesebene etwas bewegt.

Eine Liste der Krankenkassen mit Angaben zu Zusatzbeiträgen finden Sie hier: www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/kein-zusatzbeitrag/

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