Erfurt: Neonazis dürfen am 8. Mai nicht aufmarschieren

Stadt wehrt sich erfolgreich gegen rechtsradikale Demonstration zum Jahrestag der Befreiung / Rechtsextreme wollten unter dem Motto »Wir feiern nicht« aufmarschieren

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Berlin. Die Stadt Erfurt hat sich erfolgreich gegen einen Neonaziaufmarsch am Sonntag (8. Mai) zur Wehr gesetzt. Eine vom Thüringer Ableger der »Europäischen Aktion« angemeldete Demonstration sei verboten worden, schreibt die »Thüringische Landeszeitung«. Inzwischen sei der Aufmarsch unter dem Motto »Wir feiern nicht«, zu dem die Rechtsextremen bis zu 500 Teilnehmer angemeldet hätten, auch auf der eigenen Internetseite abgesagt worden, so die Zeitung. Er finde »definitiv nicht statt«, stehe dort.

Befürchtet worden war zunächst, dass die Anmelder gegen das von der Stadt verhängte und vom Verwaltungsgericht Weimar bestätigte Versammlungsverbot vorgehen und das Oberverwaltungsgericht anrufen würden. Darauf habe die »Europäische Aktion« nach eigenem Bekunden verzichtet. Stattdessen werde nun auf eine »willkürliche Verbotspolitik durch das volksfeindliche Demokratieregime« verwiesen. Während des sechsstündigen »Trauermarschs« sollten neben dem Thüringer »Gebietsleiter« Axel Schlimper auch der »EA«-Gründer und Holocaustleugner Bernhard Schaub sprechen.

Die Stadt habe argumentiert, die geplante Versammlung lasse eine »eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken« erkennen, dem der Tag gewidmet sei. Zudem handele es sich beim 8. Mai nach dem Thüringer Feiertagsgesetzes um einen Gedenktag anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges. Dass die »EA« mit ihrem »Trauermarsch«, der in Viererreihen und uniform in schwarzen Hosen und weißen Hemden erfolgen sollte, genau auf das Gegenteil abgezielt hätte, habe auch das Verwaltungsgericht in Weimar so gesehen, zitiert das Blatt Erfurts Rechtsamtsleiter Axel Schmidt.

Der hoffe nun, dass das Urteil Signalwirkung haben könnte. Vor allem nach dem gerichtlich erlaubten Fackel-Aufmarsch von Neonazis in Weimar ausgerechnet am Hitler-Geburtstag ist in Thüringen eine Debatte um mögliche Begrenzungen des Demonstrationsrechts entbrannt. So wiederholte Jenas Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) mehrfach seine Forderung nach einer Verfassungsänderung, um rechte Aufmärsche an historisch sensiblen Tagen verbieten zu können.

Andererseits reagieren auch Gerichte immer dünnhäutiger auf Kritik an ihrer Rechtsprechung zu diesem Thema. Erst Ende April hatte der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes Weimar, Hartmut Schwan, erklärt: »Es ist die Aufgabe der Richter, auf der Grundlage der Verfassung und der Gesetze nach sorgfältiger Abwägung zu entscheiden. Es ist dagegen nicht ihre Aufgabe, die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit oder der Politik zu erfüllen.« epd/nd

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